Haushaltshilfen müssen gesetzlich unfallversichert werden

Wer (auch nur kurzzeitig) eine Haushalts- oder Putzhilfe beschäftigt, muss diese zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Da Privatleute vor dem Gesetzgeber in diesem Fall auch als Arbeitgeber gelten, sind sie für diese Anmeldung zuständig, worauf der Bayer. Gemeindeunfallversicherungsverband (Bayer. GUVV) erneut hinweist.

Die Anmeldung erfolgt über die Minijobzentrale, solange die Haushaltshilfe insgesamt weniger als 400 Euro monatlich verdient – unabhängig davon, in wievielen Haushalten sie tätig ist. Liegt ihr monatlicher Verdienst über 400 Euro, muss sie in Bayern über die Bayer. GUVV angemeldet werden. Die ist auch Ansprechpartner, wenn der Haushaltshilfe ein Unfall passiert und zwar immer, auch wenn über die Minijobzentrale versichert wurde.

Ist die Anmeldung erfolgt trägt die gesetzliche Unfallversicherung alle Kosten für die medizinische Heilbehandlung im Falle eines Unfalls. Wer seine Haushalts- oder Putzhilfe nicht ordnungsgemäß gesetzlich unfallversichern lässt, dem droht ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro.