Millionen Rentnern drohen Steuer-Nachzahlungen

Nach Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft müssen sich etwa 2 Millionen Rentner auf Steuernachzahlungen einstellen, teilt der stellvertretende Gewerkschaftsvorsitzende Manfred Lehmann in einem Zeitungsinterview mit. Grund: 2009 übermitteln die Rentenversicherer ihre Daten zum ersten Mal den Finanzämtern. Bei der Mehrheit würde es aber nur um kleinere Beträge gehen, so Lehmann.

Bislang zahlen nur wenige Rentner Steuern auf ihre Alterseinkünfte, die auch nur teilweise steuerpflichtig sind. Bestehen die Alterseinkünfte ausschließlich aus der gesetzlichen Rente, werden in der Regel keine Steuern fällig. Vor allem zwei andere Gruppen von Rentnern werden jedoch von den Nachzahlungen betroffen sein: Zum einen die Rentner, die neben der gesetzlichen Rente noch Einkünfte aus Betriebsrenten, Dividenden, Mieten oder Zinsen erhalten und ihr Finanzamt darüber nicht informiert haben. Zum anderen diejenigen, die eine sehr hohe Rente beziehen und dies ebenfalls nicht durch eine Steuererklärung dem Finanzamt gemeldet haben.

Grundsätzlich gilt, dass bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 oder früher die Hälfte der gesetzlichen Rente versteuert werden muss. Für einen späteren Rentenbeginn steigt der zu versteuernde Prozentsatz jährlich um 2%. In diesem Jahr (2008) wären es 56%. Ein Beispiel: Ein Rentner erhält eine gesetzliche Rente von monatlich 1000 Euro. Davon sind in diesem Jahr erst einmal 56% steuerpflichtig. Insgesamt kommt der Rentner 2008 auf ein zu versteuerndes Einkommen von 6720 Euro. Bis zu einem Einkommen von 7664 Euro pro Jahr (für Paare gilt der doppelte Freibetrag) müssen jedoch keine Steuern gezahlt werden. Im Normalfall trifft das auf die Mehrheit aller Rentner zu. Wenn jedoch weitere Einkünfte hinzukommen oder die gesetzliche Rente deutlich höher als 1000 Euro ist, können Nachzahlungen fällig werden. Mieteinnahmen fließen komplett in das zu versteuernde Einkommen ein, allerdings mindern z.B. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge die Steuerlast auch wieder.