Haftpflichtversicherung schützt nicht bei Nachbarschaftshilfe

Wenn eine Person eine andere oder deren Eigentum schädigt, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers für den Schaden auf. Das gilt jedoch nicht bei so genannten Gefälligkeitshandlungen, die im Auftrag/Wissen des späteren Geschädigten geschehen. Wenn jemand also die Blumen bei der Nachbarin gießt und dabei die teure Couch ruiniert, dann muss der Besitzer normalerweise selbst die Kosten tragen.

Rüdiger Strichau von der Verbraucherzentrale Berlin erklärt den Sachverhalt so: Prinzipiell haftet jeder, der jemand anderem einen Schaden zufügt. Aber wenn dieser Schaden bei der Ausübung eines Gefallens entsteht, dann handelt es sich in der Praxis oft um einen stillschweigenden Haftungsausschluss, mit anderen Worten “wenn ich mich schon hilfsbereit zeige, soll ich nicht bestraft werden, falls etwas passiert.”

Damit nicht noch die Freundschaft oder bislang gute Nachbarschaft an einem Missgeschick zerbricht und damit Versicherte rundum abgesichert sind, bieten einige Versicherungen inzwischen an, die Kosten auch bei Gefälligkeitsschäden zu übernehmen. In der Regel findet der Kunde eine solche Zusatzversicherung in einem Versicherungspaket, das noch weitere Zusatzleistung enthält. So kann man bei der Allianz zwischen einem Basis-Haftpflicht-Tarif und dem “Optimal”-Tarif wählen. Letzterer kostet 20-50 Euro mehr pro Jahr und schließt Gefälligkeitsschäden, den Verlust fremder Schlüssel und Schäden oder Unfälle ein, die beim Aufpassen auf fremde Hunde geschehen. Das “Hüten fremder Hunde und Pferde” gehört bei der Huk-Coburg dagegen ebenso zum Standardtarif wie die Nachbarschaftshilfe in der Urlaubszeit. Dafür muss bei Umzugsschäden ein Selbstbehalt in Höhe von 250 Euro gezahlt werden.

Wer mit Tieren zu tun hat, sollte die entsprechenden Passagen in den Versicherungskonditionen ganz genau lesen, hier werden nämlich Unterschiede zwischen Kleintieren (z.B. Kaninchen, Wellensittichen, Katzen) und potenziell gefährlichen Haustieren (z.B. Hunde, Pferde) gemacht. Während Kleintiere in der Regel über die normale Haftpflichtversicherung geschützt sind, müssen Hunde- und Pferdehalter zusätzlich eine Tierhaftpflicht abschließen.