“Beipackzettel” für Versicherungen ab Juli Pflicht

Der Bund der Versicherten (BdV) weist darauf hin, dass Versicherungen ab dem 1. Juli immer einen “Beipackzettel” als Verbraucherinformation über die Versicherungsverträge oder die erstellten Angebote mitliefern müssen. Auf diesem Produktinformationsblatt sollen alle wesentlichen Punkte des Vertrags stehen, so dass die Kunden in kurzer Zeit wissen, was sie mit einem solchen Vertrag erwartet. BdV-Vorstandsvorsitzende Lilo Blunck wünscht sich ein Informationsblatt nach dem Baukastenprinzip, entsprechende konkrete Vorschläge habe man dem Bundesjustizministerium bereits im letzten Herbst vorgelegt.

Hintergrund für die Einführung der verpflichtenden Kundeninformation ist es, eine Orientierungshilfe für die Verbraucher zu schaffen, die sich zwischen mehreren Versicherungsalternativen entscheiden möchten oder müssen. Deshalb gibt es für den Beipackzettel genaue Vorgaben darüber, welche Informationen er enthalten soll.

Nach Ansicht des BdV sollte sich das Produktinformationsblatt nicht nur auf die gesetzlichen Vorgaben beschränken, sondern darüber hinaus in zwei wesentliche Teile gegliedert sein. Über die beiden tabellarisch aufgebauten Aspekte “obligatorische Leistungen” und “optionale Leistungen” soll eine möglichst gute Vergleichbarkeit der einzelnen Versicherungsangebote erreicht werden. Die obligatorischen Leistungen beschreiben dabei die Versicherungsleistungen und die entsprechenden Prämien, während die optionalen Leistungen weitere Versicherungsleistungen, deren Umfang und die erforderliche höhere Prämie präziseb auflisten.

Außerdem soll das Informationsblatt gerade bei Lebens- und Krankenversicherungen meht Kostentransparenz mit sich bringen. Trotzdem sollten sich die Verbraucher weiterhin die Zeit nehmen, das Kleingedruckte zu lesen und sich über die Qualität der Versicherungsanbieter zu informieren, da auch das Produktinformationsblatt nicht alle Kosten berücksichtigt.