Reform der Unfallversicherung beschlossen

Mit den Stimmen von Union, SPD und Linke hat der Bundestag heute einen Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung verabschiedet. Demnach soll es bis zum Ende des kommenden Jahres statt der bisher 23 nur noch 9 gewerbliche Berufsgenossenschaften geben und die besonders hohen Belastungen einzelner Branchen (z.B. Bergbau) sollen durch einen neuen Lastenausgleich umgelegt werden. Damit soll eine Angleichung der Beitragssätze erzielt werden.

Nach Aussage des Parlamentarischen Staatsekretärs im Bundesarbeitsministerium Klaus Brandner (SPD) werde die gesetzliche Unfallversicherung durch die Reform schlanker und effizienter. Davon und speziell durch eine Verringerung der Meldepflicht würden auch die Unternehmen profitieren. Andererseits müssen die Unternehmen jedoch mit Einführungskosten in Höhe von insgesamt etwa 3,4 Millionen rechnen, die durch die neuen Datenübermittlungs- und Berichtspflichten entstehen. Vor allem kleineren und mittleren Unternehmen stehen Medienberichten zufolge durch die individuelle und exakte Arbeitszeiterfassung ihrer Mitarbeiter eventuell größere Belastungen bevor als bislang angenommen.

Außerdem wollen Bund, Länder und Versicherungsträger beim Arbeitsschutz enger zusammenarbeiten. Die Reform der Unfallversicherung soll entgegen den Forderungen der Arbeitgeber keine Leistungseinschränkungen zur Folge haben.