Gesetzliche Unfallversicherung schützt auf Betriebsausflug

In den Sommermonaten finden die meisten Firmenfeste und Betriebsausflüge statt. Hier sollen sich die Kollegen mal außerhalb der gewohnten Arbeitsumgebung kennenlernen. Doch was passiert, wenn auf einem Betriebsausflug ein Unfall geschieht? Wie die Unfallversicherung VBG in Hamburg betont, sind Arbeitnehmer(innen) auch bei Betriebsausflügen mit der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Versicherungsschutz besteht: Erstens muss der Betriebsausflug vom Unternehmer oder von Mitarbeitern, die von ihm dazu beauftragt worden sind, offiziell geplant und begleitet werden. An dem Betriebsausflug müssen zweitens alle Betriebsangehörigen teilnehmen dürfen. Wenn Familienangehörige, ehemalige Mitarbeiter oder Gäste eingeladen sind, stehen diese nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Und drittens muss der Zweck der Veranstaltung klar erkennbar sein, bei einem Betriebsausflug ist dies die Förderung der Verbundenheit mit dem Betrieb.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sind die Mitarbeiter auf dem Betriebsausflug abgesichert und zwar für alle Tätigkeiten, die im Rahmen des Ausflugs durchgeführt werden, sei es ein Restaurantbesuch, sportliche Betätigungen oder Spiele jedweder Art.