Ab 1. Juli mehr Geld für Pflege von Demenzkranken

Ab dem 1. Juli haben Demenzkranke früher und einen größeren Anspruch auf Unterstützung. Ist es bislang so, dass nur in Pflegestufe 1 oder höher eingestufte Demenzkranke Leistungen erhalten, wird mit der neuen Regelung der Kreis der Berechtigten erweitert. Wenn bei einer Person ein “erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf” wurde, konnte bislang ein Betreuungsbetrag in Höhe von 460 Euro pro Jahr gewährt werden. Ab kommendem Monat ist die Anerkennung einer Pflegestufe keine zwingende Voraussetzung mehr für einen Anspruch auf Unterstützung und der Betreuungsbetrag steigt auf 1200 bzw. 2400 Euro im Jahr. Der Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes Essen, Peter Pick, erklärt, dass schon Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz mit Leistungen rechnen können. Die Chance für Menschen mit einer diagnostizierten Demenz, monatlich 100 Euro zu erlangen, sei sehr groß, so Pick. Betroffene, die schon jetzt 460 Euro Betreuungsbetrag erhalten, erhalten auch automatisch die 100 Euro, für einen höheren Betrag muss jedoch ebenfalls ein Antrag gestellt werden.

Christine Sowinski, Pflegereferentin beim Kuratorium Deutsche Altershilfe (kda) in Köln, empfiehlt den Angehörigen von Demenzkranken zunächst eine Beratung mit Hausarzt, um abzuklären, ob ein Antrag bei der Pflegekasse Aussicht auf Erfolg hat. Die Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung des Antrags wird von der Pflegekasse und dem Medizinischen Dienst getroffen. Hierbei kann es hilfreich sein, wenn schon Unterlagen aus einer früheren Begutachtung vorliegen. Ansonsten bestimmt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes anhand eines Kriterienkatalogs, ob bei dem Demenzkranken ein “erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf” vorliegt. Dazu werden 13 Einzelaspekte überprüft, die u.a. Verhaltensweisen wie das “Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen” oder “Unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs” beinhalten.

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft in Berlin, weiß, dass den Demenzkranken die Situation der Begutachtung oft unangenehm ist und sie deshalb versuchen, ihre Probleme herunterzuspielen. Deshalb wird den Aussagen der Angehörigen eine große Bedeutung zugesprochen. Wird die Erkrankung anerkannt, gewährt die Pflegekasse das Geld rückwirkend vom Tag der Antragstellung an. Mit diesem Geld, das nicht direkt an die Demenzkranken ausgezahlt wird, sollen Betreuungs- und Entlastungsleistungen finanziert werden, zu denen z.B. Betreuungsgruppen, Helferinnenkreise sowie Angebote der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege gehören.