Autounfall – was ist zu tun?

In Deutschland ereignen sich jedes Jahr 2,3 Millionen Verkehrsunfälle. Bei ihnen werden 430.000 Personen verletzt und für rund 5000 Menschen enden Verkehrsunfälle in jedem Jahr tödlich. Wer in einen Autounfall verwickelt ist, sollte einige Verhaltensregeln beachten, damit an der Unfallstelle alles korrekt abgewickelt wird.

Zunächst ist ein unerlaubtes Verlassen des Unfallortes strikt verboten. Ein solches Verhalten, also Fahrerflucht, ist strafbar und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Auch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann Regress anmelden. Nach Informationen der Deutschen Versicherer (GDV) kann dieser bis zu 5000 Euro betragen. Im Normalfall und bei ordnungsgemäßem Verhaltetn am Unfallort haftet die Kfz-Haftpflichtversicherung für die entstandenen Schäden des Unfallverursachers, was nicht nur materielle Schäden, sondern auch die Entschädigung betroffener Personen einschließt.

Die erste Maßnahme bei einem Autounfall ist, die Verletzten zu versorgen bzw. über die Notrufsäulen auf den Autobahnen oder das Handy die 112 oder 110 anzurufen. Steht beides zur Verfügung ist die Nutzung der Notrufsäule zu empfehlen, da hier der Unfallort direkt lokalisiert werden kann. Bei Unfällen ohne Verletzte muss als erstes die Unfallstelle gesichert werden, indem das Warndreieck in einer Entfernung von 150-400 Metern vor der Unfallstelle aufzustellen und die Warnblinklichtanlage am Fahrzeug einzuschalten ist. Wenn die Unfallstelle – z.B. bei kleineren Schäden – selbst geräumt werden kann, ist darauf zu achten, dass diese vorher fotografiert wird und die Stellung der beteiligten Fahrzeuge auf der Fahrbahn markiert wird. Hierzu befindet sich Kreide in jedem Verbandskasten.

Wollen die Unfallbeteiligten die Polizei nicht einschalten, sollte ein Unfallprotokoll erstellt werden, das sich am besten am Europäischen Unfallbericht orientiert, empfehlen Experten. Auf keinen Fall dürfen in dem Protokoll Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls, die Personalien aller Beteiligten und eventueller Zeugen sowie Angaben zur Versicherung (Name der Versicherung und Nummer des Versicherungsscheins) fehlen. Ebenfalls zwingend notwendig ist eine kurze Schilderung des Unfallhergangs. Das Protokoll muss von Verursacher und Opfer unterschrieben werden. Allerdings sollte auch bei eindeutig erscheinender Situation kein Schuldbekenntnis unterschrieben werden!