Wenn die Grillparty zum Versicherungsfall wird

Der Sommer ist die Zeit der Grillpartys und der guten Laune. Doch nicht immer endet ein Grillen mit Freunden auch so fröhlich, wie es begonnen hat. Jedes Jahr kommt es beim Hantieren mit offenem Feuer zu rund 4000 Unfällen.

Hauptursache hierbei ist das Anzünden der Kohle, für das Anzündhilfen wie Benzin oder Spiritus verwendet werden. Doch mit diesen Brandbeschleunigern können schnell Stichflammen entstehen, die lebensgefährliche Folgen haben können. Außerdem kann durch die Restflüssigkeit und dem Dampf in der Flasche eine Rückzündung entstehen, aus dem sich ein Flammenstrahl bilden kann, der durchaus bis zu zehn Meter lang sein kann. Insbesondere Kinder oder andere Personen, die sich in der Nähe des Grills oder vom Feuerkorb aufhalten, sind hier besonders gefährdet. Es ist daher dringend zu empfehlen, nur spezielle, sichere Grillanzünder aus Holzwachs oder Paraffin zu verwenden. Beim Kauf sollte man deshalb schon auf das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) und die DIN Nummer 66358 auf der Verpackung achten, die anzeigen, dass dieses Produkt zugelassen ist.

Wenn das Grillfeuer auf die Gartenmöbel übergreift, so haftet die Hausratversicherung. Dies gilt auch dann, wenn das Grillen außerhalb des eigenen Grundstücks, also z.B. auf einem Campingplatz stattgefunden hat. Das wäre dann ein Fall für die Außenversicherung der Hausratversicherung.

Betrifft der Schaden nicht nur die eigenen Möbel, sondern das Eigentum Dritter oder sogar Personen, dann ist die private Haftpflichtversicherung hierfür zuständig. Sie haftet für berechtigte Forderungen nach Schadenersatz. Sollten diese Forderungen nicht berechtigt sein, wehrt die Haftpflichtversicherung diese – notfalls auch vor Gericht – ab.