Gerichtsurteil zur Haftpflichtversicherung für Hunde

Laut einem Urteil des Landgerichts Coburg muss ein Autofahrer nicht damit rechnen, dass sich ein angeleinter Hund plötzlich losreißt und auf die Straße läuft (Az. 22 O 283/07).

Im konkreten Fall hatte eine Frau gerade ein Fahrzeug überholt, als dessen Fahrer nach links ausscherte, um einem Hund auszuweichen. Dieser hatte sich losgerissen und war in Richtung Straße gelaufen. Die beiden Fahrzeuge prallten zusammen und es entstand ein Schaden in Höhe von 5000 Euro.
Die Haftpflichtversicherung des Hundehalters verweigerte jedoch die Kostenübernahme mit der Begründung, dass die Autofahrerin angesichts des Hundes nicht hätte überholen dürfen, weil sie damit hätte rechnen müssen, dass sich der Hund losreißen könnte.

Dieser Argumentation folgten die Coburger Richter nicht. Beiden Autofahrern sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, da der Hund abseits der Fahrbahn geführt worden sei und zudem ordnungsgemäß angeleint war. Somit muss nun die Haftpflichtversicherung des Hundehalters und die des Mädchens, das den Hund ausgeführt hat, für den Schaden aufkommen.