Zahlen Bauherren zu viele Steuern?

Nach Ansicht des Finanzgerichts Niedersachsen müssen viele Bauherren zu hohe Grunderwerbssteuern zahlen. Das Finanzamt erhebt in vielen Fällen eine Steuer in Höhe von 3,5% (in Berlin sogar 4,5%) auf den Kaufpreis für das Grundstück und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf die Baukosten. Diese Voraussetzungen sind gegeben, wenn es sich bei dem Kaufvertrag für das Grundstück und dem Bauvertrag um einen so genannten “einheitlichen Leistungsgegenstand” handelt, was z.B. beim Kauf von Bauträgern der Fall ist.

Während der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches für Steuerangelegenheiten zuständiges Gericht diese Praxis bislang bestätigte, widerspricht das Finanzgericht Niedersachen dieser Regelung mit der Begründung, dass es sich hierbei um einen “nationalen Belastungscocktail” handele, der möglicherweise gegen europäisches Recht verstoße. In einem solchen Fall müssten die Bauherren nämlich sowohl die Umsatzsteuer als auch die Grunderwerbssteuer und somit doppelt für die Bauleistungen zahlen. Nach einer Richtlinie der Europäischen Union sollen solche Mehrfachbelastungen jedoch vermieden werden.

Der Fall wurde deshalb von den niedersächsischen Richtern jetzt an den Europäischen Gerichtshof weitergegeben. Dieser soll die deutsche Steuerpraxis prüfen. Wer einen noch offenen Grunderwerbssteuerbescheid besitzt, soll gegen ihn Einspruch einlegen, empfiehlt die Stiftung Warentest. Sie rät, dabei auf das laufende Verfahren vor dem EuGH und den entsprechenden Beschluss des Finanzgerichts Niedersachsen (Az. 7 K 333/06) zu verweisen.