Gericht verbietet Versicherungsverkauf im Discounter

Dass Versicherungspolicen neuerdings auch in Supermärkten und Discountern angeboten werden, ist in der Versicherungsbranche stark umstritten, jetzt hat sich zum ersten Mal auch ein deutsches Gericht mit diesem Vertriebskanal für Versicherungen befasst. Geklagt hatte der Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) gegen die Einzelhandelsgruppe Rewe. Rewe hatte über ihren Discounter Penny im letzten Jahr Kinderschutzpolicen der Düsseldorfer Arag verkauft.

Das Landgericht Wiesbaden kam zu der Entscheidung, dass es der Einzelhandelskette nicht gestattet ist, Versicherungsprodukte zu verkaufen, da sie nicht über die notwendige Erlaubnis verfüge, die laut der Gewerbeordnung nach der Versicherungsvermittlerrichtlinie vorgeschrieben ist (Az.: 11 O 8/08). Dieses, bereits am 14. Mai verkündete Urteil, könnte richtungsweisend für andere Vertriebskooperationen sein, die nun ebenfalls ins Wanken geraten können. Hierzu gehört z.B. das Angebot der Kölner Versicherungsgruppe Asstel, die noch bis Ende des Monats über das Hamburger Handelsunternehmen Tchibo Kinder-Unfallversicherungen anbietet.

Wie die vorsitzende Richterin Carola Dall erklärte, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Rewe kann in Berufung gehen, wovon auch auszugehen sei.