Riester Rente für die Hausfrau

Als Hausfrau verringert sich die gesetzliche Rente, da während dieser Zeit keine Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erfolgen. Um trotzdem für das Alter vorzusorgen, gibt es die Möglichkeit, auch als Hausfrau das Modell der Riester-Rente zu nutzen. Hierbei ist kein eigener Beitrag erforderlich. Voraussetzung: Der Ehepartner hat eine eigene Riester-Rente abgeschlossen.

In einem dann möglichen, so genannten Zulagenvertrag fließt die jährliche Grundzulage in Höhe von 154 Euro und zusätzlich die Zulagen für die Kinder in Höhe von 185 Euro pro Kind. Für Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es eine Zulage in Höhe von 300 Euro. Grundsätzlich ist der Zulagenvertrag beitragsfrei, mit einer Ausnahme: Während der gesetzlichen Elternzeit muss der Betrag von 60 Euro pro Jahr eingezahlt werden.

Beispiel: Eine Hausfrau mit 2 Kindern, die vor 2008 geboren wurden, kann über den Zulagenverrag jährlich 524 Euro ansparen, ohne dass die Zahlung eines eigenen Beitrags fällig wird. Bei der Entscheidung für die Riester-Rente besteht die Wahl zwischen einem Banksparplan, einem Fondssparplan und einer Riester Rentenversicherung.