Nach Umzug Kfz-Kennzeichen behalten

Bislang musste man nach einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere Kreisstadt auch sein Fahrzeug in diesem neu anmelden. Ab September 2008 tritt eine Regelung in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Kraft, nach der es den Landesbehörden freigestellt ist, ob sie auf eine Neuzuteilung des KFZ-Kennzeichens beharren oder auf diese verzichten möchten. Mit anderen Worten, wer ab September von München nach Frankfurt zieh, kann sein Münchner Kennzeichnen behalten – vorausgesetzt die Landesbehörden stimmen dem zu.

Für die KFZ-Versicherung ergeben sich hieraus ebenfalls Änderungen, denn dann wird der Versicherungsbeitrag nicht mehr nach dem amtlichen Kennzeichen, sondern nach dem Wohnort des Halters (Angabe der Postleitzahl) berechnet. Diese veränderte Berechnungsgrundlage kann Auswirkungen auf die Beitragshöhe haben, wie ein Rechenbeispiel der AXA KFZ-Versicherung zeigt, das in einer Pressemeldung veröffentlicht wurde:

Mit Zustimmung der Landesbehörde NRW darf ein Fahrzeughalter, der von Köln nach Paderborn zieht, sein Kölner Kennzeichen behalten. Da Paderborn bei der Berechnung der KFZ-Prämie für den Versicherten weniger gut ausfällt, würde der Versicherte von der günstigeren Regionalklasse Paderborn profitieren, auch wenn er das Kölner Kennzeichen behält. Fährt er z.B. einen VW Golf, würde dieser in Köln als in die Regionalklasse 8 eingestuft etwa 249 Euro im Jahr für Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung kosten. Der gleiche Versicherungsschutz für das gleiche Fahrzeug kostet in Paderborn aufgrund der Einstufung in die Regionalklasse 2 dagegen nur noch 195 Euro pro Jahr.

Die AXA KFZ-Versicherung hat schon zum 1. Mai ihre Berechnungsgrundlagen dementsprechend abgeändert und an die Neuregelung angepasst.