Trickdiebstahl: Versicherung zahlt nicht immer

Trickdiebe werden immer raffinierter. Wer ihnen zum Opfer fällt und sie dazu noch guten Glaubens in die eigene Wohnung gelassen hat, ist gleich doppelt vom Pech verfolgt. Wie das Infocenter der R+V Versicherung mitteilt, werden nämlich unter diesen Umständen Schäden meist nicht von der Versicherung ersetzt.

Beliebte Maschen der Gauner: Eine nette junge Frau bittet um ein Glas Wasser. Ein gepflegter Mann fragt nach Stift und Papier. Sie lenken die Bewohner ab, während ein Komplize unbemerkt die Wohnung durchsucht. Das Diebesgut ist nicht versichert, denn Trickdiebstahl gilt als einfacher Diebstahl, und der ist normalerweise nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Diese greift nur bei Raub oder gewaltsamem Einbruch, nicht aber, wenn das Opfer die Tür selbst geöffnet und keinen ‚"erkennbaren Widerstand" geleistet hat.

Vor allem allein lebende, ältere Menschen sind oft das Ziel von Trickbetrügern. Natürlich sollte man Menschen in einer Notsituation immer helfen, doch im Zweifelsfall ist es besser, Unbekannte erst einmal vor der geschlossenen Tür warten zu lassen oder einen Nachbarn zu Hilfe zu holen. Wertsachen sollten in einem Schließfach bei der Bank oder in einem versteckten Tresor deponiert und Schlüssel nicht direkt neben der Tür aufbewahrt werden. Diebe können diese leicht entwenden und sich damit später jederzeit ungehindert Zugang zur Wohnung oder zum Fahrzeug des Bestohlenen verschaffen. Auch in diesem Fall wäre der Versicherungsschutz in Gefahr.

Bei den Beratungsstellen der Polizei sowie über die Internetseite www.polizei-beratung.de können sich Bürger jederzeit über die neusten Tricks der Betrüger informieren. (NR.NET/as)