Rechtsschutzversicherung ist kein Freibrief für Prozesswütige

Die Angebote an Rechtsschutzversicherungen sind so vielfältig, dass selbst einige Versicherungsberater nur noch Beratungen mit entsprechender Vergleichssoftware durchführen. Grundsätzlich gibt es verschiedene Bereiche, in denen sich die Verbraucher gegen rechtliche Ansprüche Dritter absichern können, z.B. Schadenersatz-, Arbeitsrecht-, Mietrecht-, Steuer- oder Verwaltungsrechtsansprüche. Die meisten Versicherungen bieten auch spezielle Tarife für einzelne Personengruppen wie Singles, Familien oder Rentner an oder übernehmen nach vorheriger Absprache auch schon die Kosten für eine einfache Rechtsberatung.

Wie bei anderen Versicherungen auch, kann auch bei dem Rechtsschutz eine Selbstbeteiligung vereinbart werden, die den Beitrag senkt, aber natürlich im Streitfall für einen Zuschuss der Kosten aus der eigenen Tasche bedeutet. Dennoch schließen die meisten Verbraucher eine Rechtsschutzversicherung aus Sorge vor der finanziellen Belastung ab, die im Streitfall auf sie zukommen könnte. Versicherungsberater und Verbraucherschützer sind sich jedoch einig, dass ein Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung nicht immer sinnvoll sein muss und raten den Verbrauchern vor und bei dem Abschluss, einige Dinge zu beachten.

Generell sind die Versicherungsbedingungen der Versicherer und deren Ausschlüsse sorgfältig zu lesen, denn nur wer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, ist noch lange nicht gegen alle Ansprüche jeglicher Art geschützt. So werden die Kosten für rechtlichen Beistand bei vorsätzlichen Straftaten natürlich grundsätzlich nicht übernommen und auch bei Familien- und Erbschaftsstreitigkeiten werden häufig nur die Kosten für ein Beratungsgespräch übernommen – wenn überhaupt. Streithähne und Prozesswütige sollten sich deshalb nicht einfach auf ihren Rechtsschutz verlassen, sondern sorgfältig die Vertragsbedingungen prüfen, bevor sie bei der Frage der Kostenübernahme eine böse Überraschung erleben.