Kein Versicherungsschutz in der Raucherpause

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) weist darauf hin, dass der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung während der Arbeitszeit besteht und zwar nur dann, wenn auch tatsächlich gearbeitet wird. Während der Pausenzeiten gilt die Unfallversicherung nicht, d.h. in der Frühstückspause, aber auch die Raucherpause ist nicht versichert. Selbst der Gang zur Toilette fällt aus der Versicherungszeit heraus. Es spielt auch keine Rolle, wo man sich während einer Pause aufhält, die Zeit für eine Zigarette zwischendurch ist im betriebseigenen Raucherraum ebenso wenig abgesichert wie außerhalb des Gebäudes. Einzige Ausnahme: Der Weg zwischen Arbeitsplatz und Raucherbereich ist versichert, wenn das Rauchen nur in bestimmten Bereichen zugelassen ist oder im Betriebsgebäude ganz verboten ist. Ebenso verhält es sich mit dem Weg zur Toilette oder Kantine.