Stiftung Warentest: Sinnvolle Zusatzversicherungen

Die Stiftung Warentest hat die von den gesetzlichen Krankenversicherungen und privaten Versicherungsunternehmen angebotenen Zusatzversicherungen genau unter die Lupe genommen und sie hinsichtlich ihrer Notwendigkeit überprüft. Dabei kamen sie zu dem Ergebnis, dass keine Zusatzpolice “unbedingt” notwendig ist, aber einige zsätzliche Versicherungen wie die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Krankentagegeldversicherung “sehr zu empfehlen” sind. Insgesamt wurden acht Vertragsarten als “sinnvoll” beurteilt, dagegen bekamen die Brillenversicherung,die Krankenhaustagegeldversicherung, die Kurtagegeldversicherung sowie das Kostenerstattungsverfahren (Versicherung für Privatabrechnung beim Arzt) die Wertung “unnötig”.

Jedem, der außerhalb Deutschlands Urlaub macht, empfiehlt die Stiftung Warentest eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die z.B. die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland nach Deutschland oder auch Behandlungskosten im Ausland übernimmt. Diese Leistungen sind nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt, so dass der Patient ohne Zusatzversicherung für die Kosten selbst aufkommen müsste. Eine Krankentagegeldversicherung ist deshalb sinnvoll, weil Arbeitnehmer nur in den ersten sechs Wochen einer Erkrankung weiterhin Anspruch auf Gehalt ihres Arbeitgebers haben. Das von der Krankenkasse bei längerer Krankheit gezahlt Krankengeld beträgt oft nur einen Teil des eigentlichen Einkommens.

Immer mehr Patienten wünschen sich beim Zahnersatz hochwertigere Produkte als die, die von der Kasse bezuschusst werden, deshalb ist hier eine Zahnzusatzversicherung empfehlenswert. Häufig wird eine solche Versicherung im Paket mit weiteren Leistungen wie die Kostenübernahme für Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen angeboten.

Ebenfalls ratsam ist laut Stiftung Warentest der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung, da die gesetzliche Pflegeversicherung auch nach der bevorstehenden Reform nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten abdeckt. Im schlimmsten Fall bedeutet dies eine Versorgungslücke von bis zu 2000 Euro monatlich, die von den Betroffenen aus eigener Tasche geschlossen werden muss, was für die meisten Menschen finanziell gar nicht möglich ist.