Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehr

Die Stiftung Warentest empfiehlt, sich vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung genau das Kleingedruckte durchzulesen, damit es im Ernstfall nicht zu bösen Überraschungen kommt. Der Versicherungsschutz erlischt nämlich z.B. grundsätzlich immer dann, wenn ‚"im Bereich des Verkehrsrechtsschutzes sogenannte Obliegenheiten des Versicherungsvertrages verletzt wurden” erklärt Rechtsanwalt Michel Winter, der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Das ist bei Fahren ohne Fahrerlaubnis oder mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug der Fall.

Kommt es zu einem Versicherungsfall, ist der Versicherte dazu verpflichtet, sowohl die Versicherung als auch den beauftragten Rechtsanwalt ‚"vollständig und wahrheitsgemäß über alle Umstände des Rechtsschutzfalles zu unterrichten”. Unnötige Kosten sind grundsätzlich zu vermeiden und für Maßnahmen, die Kosten erzeugen, ist immer zuerst die Zustimmung der Versicherung einzuholen. Wer seine Beiträge nicht fristgerecht bezahlt kann den Versicherungsschutz verlieren. Winter rät zu einer sorgsamen Prüfung der Vertragsbedingungen, denn oftmals nehmen die Rechtsschutzversicherer ihr Recht auf Vertragsfreiheit in Anspruch und weichen oft von den Musterbedingungen ab.

Besteht eine zu geringe oder gar keine Erfolgsaussicht kann die Versicherung ihre Eintrittspflicht verweigern, gleiches gilt für Unverhältnismäßigkeit. Die liegt z.B. dann vor, wenn für ein Streit um ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro Anwaltskosten in Höhe von 600 Euro anfallen würden. Bußgelder für Ordnungswidrigkeiten wie ein Verstoß gegen ein Halte- oder Parkverbot, sind in der Regel sowieso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.