Nicht feststellbare Berufsunfähigkeit zu Lasten des Versicherten

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main geht eine nicht feststellbare Berufsunfähigkeit infolge von Aggravation zu Lasten des Versicherten (AZ: 3 U 171/06). Im konkreten Fall lehnten die Richter die Rentenansprüche eines Mannes ab, der an Aggravation leidet, d.h. seine vorhandenen Krankheitssymptome bewusst übertreibt. Im Gegensatz zu einem Simulanten gibt es bei diesen Patienten tatsächlich Symptome, aber wie schwer und in welchem Ausmaß sie von dem Patienten geschildert werden, steht im Widerspruch zu dem objektiven Krankheitsbefund. Aufgrund der übertriebenen Darstellungen des Mannes im aktuellen Fall konnten keine zuverlässigen Befunde und Diagnosen erstellt werden. Da das Beweisergebnis nicht eindeutig sei und der Mann durch sein Verhalten diese Unklarheiten verschuldet habe, müsse er die Folgen davon tragen, so die Richter.