Lebensversicherung kündigen oder verkaufen?

Wer wen seine eigene Lebensversicherung finanziell nicht mehr tragbar ist, hat zwei Möglichkeiten: sie zu kündigen oder si zu verkaufen. Der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen e. V. (BVZL) sieht in dem Verkauf der Police zwei große Vorteile gegenüber der Kündigung. So erhält der Versicherungsnehmer in der Regel mehr Geld für seine Police als der Rückkaufwert der Versicherung bei einer Kündigung ausmacht. Bei einem Verkauf kann man von 7%, in einzelnen Fällen auch von 15% mehr Geld ausgehen. Und da der Käufer die Versicherung bis zum Ende der Laufzeit weiter bezahlt, hat der Versicherte darüber hinaus während dieser Zeit einen bestehenden, kostenlosen Todesfallschutz.

Eine repräsentative Allensbach-Umfrage aus dem letzten Jahr zeigte, dass rund 36% der Versicherten, die ihren Vertrag kündigten, das Geld zur Tilgung von Schulden und Krediten benötigten. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 11% mehr. Rund 18% der Kündigungen waren 2007 auf Arbeitslosigkeit zurückzuführen, das entspricht einem Anstieg von 2%, so das Ergebnis der Umfrage.

Versicherungen, bei denen viele Kunden ihren Vertrag stornieren, laufen Gefahr, deshalb einen schlechten Ruf zu riskieren, denn viele interpretieren eine hohe Kündigungsrate als Folge schlechter Beratung. Um dies zu vermeiden, sind die Versicherungen an Alternativen interessiert, die auch für den Kunden attraktiv sein können. Eine dieser Alternativen ist das so genannte Policendarlehen, bei dem es sich um eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung handelt. Dieses Darlehen kann mit 8% oder mehr verzinst sein. Eine andere Möglichkeit ist die Beitragsfreistellung. In diesem Fall muss der Kunde bis zum Ende des Vertrages oder über einen vorher festgelegten Zeitraum hinweg keine Beiträge einzahlen. Die Folge ist eine Anpassung der vereinbarten Leistungen, möglicherweise verringern sich dadurch auch der Risikoschutz und die Versicherungssumme oder der Kunde verliert den Anspruch auf die anteilige Schlussüberschussbeteiligung.

Auch wenn ein Verkauf einer Lebensversicherung den Verlust vermindert, bleibt es auch hier bei einem Verlust, deshalb empfehlen Verbraucherschützer, die Versicherung lieber zu halten, wenn es irgendwie möglich ist. Ist dies nicht der Fall, so raten sie allerdings lieber zu einem Verkauf als zu einer Kündigung.