Kfz-Betriebe sollen Rechtsschutz überprüfen
Wie der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mitteilte, müssen Kfz-Betriebe derzeit damit rechnen, dass einige Hersteller und Importeure ihre Verträge mit den Betrieben kündigen. Hintergrund ist die zum 31.5.2010 auslaufende GVO, die eine Künsigungsfrist von zwei Jahren vorsieht, so dass Kündigungen bis zum 31.5.2008 zugestellt werden müssen.
Sollte es zwischen den Vertragspartnern zu juristischen Auseinandersetzungen kommen, können die hieraus resultierenden Kosten die Existenz des Betriebes gefährden, warnt die GFK Rechtsschutz-Versicherung. Deshalb empfiehlt der ZDK dringend, die Rechtsschutzversicherung der Betriebe zu überprüfen. Diese kann den Betrieb in einem solchen Fall vor dem Ruin retten. Allerdings ist der Rechtsschutz nicht unnmittelbar nach Vertragsschluss gewährleistet, sondern wird erst drei Monate nach Versicherungsbeginn wirksam. Wer also für den Fall der Fälle noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen will, sollte sich beeilen.
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