Sind Kinderversicherungen sinnvoll?

Eine Kinderinvaliditätsversicherung sichert die Eltern finanziell ab, wenn ein Kind durch eine angeborene oder erworbene Krankheit behindert wird, was von einer Kinderunfallversicherung nicht abgedeckt ist, so die Theorie. In der Praxis verweigern jedoch viele Versicherungen die Zahlung, was von einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. IV ZR 252/06) zwar nicht mehr erlaubt ist, aber nach Ansicht des Bundesverbands der Versicherten (BdV) durch veränderte Versicherungskonditionen trotzdem durchgesetzt wird.

Wer für sein Kind eine Kinderinvaliditätsversicherung abschließt, tut dies aus einem guten Grund: Nur in den seltensten Fällen sind Unfälle der Auslöser für eine Invalidität. Viel häufiger sind es angeborene oder erworbene Krankheiten. Und für die kommt die Kinderunfallversicherung nicht auf.

Im konkreten Fall hatte der Vater eines Jungen geklagt, der immer wieder an inneren Blutungen in den Gelenken litt. Kurz nach seinem zweiten Geburtstag diagnositizierten die Ärzte bei ihm die Bluterkrankheit. Im Alter von 7 Jahren war der Junge 80% schwerbehindert.

Die Kinderinvaliditätsversicherung verweigerte die Zahlung und begründete dies mit den Versicherungsbedingungen, in denen die Zahlung für Invaliditätsfälle ausgeschlossen wird, die aufgrund angeborener oder im ersten Lebensjahr aufgetretener Erkrankungen ausgelöst werden. Diese Klausel ist in den meisten Kinderinvaliditätsversicherungen zu finden. Nach Ansicht der BGH-Richter schränkt sie jedoch den Versicherungsschutz zu sehr ein, schließlich sei der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung in der Regel frühestens nach dem 1. Geburtstag des Kindes möglich. Mit anderen Worten, die Versicherungen bieten nur den Kindern Schutz, die prinzipiell gesund sind und nicht schon an einer Behinderung leiden. Werden danach noch die Folgen aller angeborenen Krankheiten – welche auch immer unter diesen Begriff fielen -¬† von dem Versicherungsschutz ausgenommen, ist der Sinn des Versicherungsvertrages verfehlt und der Versicherte unangemessen benachteiligt, argumentierten die Richter.
BdV-Vorsitzende Blunck empfiehlt Eltern, die eine Kinderinvaliditätsversicherung abgeschlossen haben, zu prüfen, ob eine Zahlungsverweigerung der Versicherung rechtens war oder ob sie Zahlungen nachfordern können. Eltern, die sich für eine solche Versicherung interessieren, sollten vorab genau die Vertragsbedingungen überprüfen. Gleiches gilt für neue Versicherunsbedingungen, die von den Versicherungen nach dem BGH-Urteil verschickt wurden.