Steuerpflicht für illegale Geschäfte besser durchsetzen

In einem Antrag, der in Kürze vor dem Innenausschuss beraten werden soll, fordert die Berliner CDU eine bessere Vernetzung der Polizei und Justiz, damit die Finanzbehörden in Zukunft schon während der Ermittlungen oder nach der Aufklärung der Tat die Steuern aus kriminellen Geschäften, die ebenfalls der Steuerpflicht unterliegen, tatsächlich einziehen können. Insbesondere mit Delikten wie Bestechung, Hehlerei, Waffen-, Drogen- oder Menschenhandel würden Straftäter hohe Gewinne erwirtschaften, die jedoch nicht versteuert werden, lautet die Antragsbegründung.

Tatsächlich sind die Finanzämter von Amtswegen dazu verpflichtet, die Steuer auch bei Einnahmen aus illegalen Geschäften zu kassieren, laut Landeskriminalamt wurde dies in Einzelfällen auch bereits erfolgreich durchgeführt. So musste ein Betrüger 373.000 Euro Steuern nachzahlen, und ein Imbissbesitzer, der in Geldwäschegeschäfte verwickelt war, 62.000 Euro an den Fiskus abtreten. Bei diesen und ähnlichen Fällen sind die Steuerfahnder jedoch auf Hinweise von den Behörden angewiesen, die nur selten erfolgen. Auch der Bundesrechnungshof beklagte bereits in seinem Bericht 2005 die mangelnde Weitergabe von Informationen.
Peter Trapp (CDU), Vorsitzender des Innenausschusses, versteht es, dass der Bürger, der seine Steuererklärung so gut wie möglich ausfüllt und trotzdem damit rechnen muss, dass die Finanzämter akribisch nach Ungereimtheiten suchen, es nicht nachvollziehen kann, dass der Straftäter auch nach der Tataufklärung die durch die Tat erzielten illegalen Gewinne nicht versteuern muss. Aus diesem Grund fordere die CDU eine Konkretisierung der Mitteilungspflicht, der Gerichte und Behörden unterliegen. Die Beamten sollten entsprechend geschult werden und an einen bestimmten Mitarbeiter beim Finanzamt verwiesen werden, an den sie sich im konkreten Fall wenden können. Ein Online-Zugriff der Finanzbehörden auf die Daten der Polizei könne nach Ansicht der CDU ihre Arbeit deutlich erleichtern und ein rückgemeldeter Erfolg diene zugleich als Ermutigung für die Beamten, weitere Fälle zu melden. Darüber hinaus plädiert die CDU für eine Gesetzesänderung, durch die der Leiter des Finanzamts dazu berechtigt wird, bei Hausdurchsuchungen direkt Wertgegenstände zu beschlagnahmen. Dies würde verhindern, dass Kriminelle nach der Durchsuchung ihr Vermögen ins Ausland zu schaffen versuchen.