Fetterhitzung bedarf besonderer Aufmerksamkeit

Auch aus versicherungsrechtlichen Gründen ist eine erhöhte Aufmerksamkeit in der Küche besonders wichtig. So hat das Landgericht Karlsruhe entschieden, dass der Versicherungsschutz der Hausratversicherung verfällt, wenn man sich bei der Fetterhitzung in einem offenen Behältnis von dem Kochgerät entfernt und/oder abgelenkt ist, so dass man dem Erhitzungsvorgang nicht die volle Aufmerksamkeit schenken kann.

Im kürzlich verhandelten Fall hatte ein Mann in einem Topf Fett erhitzt, um damit Pommes Frites zuzubereiten. Obwohl der Mann sich bei offener Küchentür nur wenige Meter von der Kochstelle entfernt aufhielt, konnte der Topf mit dem Fett Feuer fangen, das dann in der Küche großen Schaden anrichtete. Der Mann wollte seinen Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung geltend machen, doch diese weigerte sich, den Schaden zu übernehmen. Dem stimmten die Karlsruher Richter (AZ: 6 O 177/07) zu, denn nach ihrer Ansicht hat der Mann grob fahrlässig gehandelt, indem er sich vom Herd weg bewegt habe und er nicht die volle Aufmerksamkeit auf die Fetterhitzung gerichtet habe. Die Brandgefahr bei einem offenen Topf mit heißem Fett ist zu groß, um hier nachlässig zu sein, so die Richter. Deshalb spiele es auch keine Rolle, wie weit genau der Mann von der Erhitzungsstelle weg war als das Feuer ausbrach und ob die Küchentür zu diesem Zeitpunkt geöffnet oder geschlossen war. Bei einer solch groben Fahrlässigkeit geht der Versicherungsschutz durch die Hausratversicherung verloren.