Höhere Kassenzuschüsse durch Vorsorgeuntersuchungen

Wer gesetzlich krankenversichert ist und in diesem Jahr noch nicht zur Vorsorge-Untersuchung beim Zahnarzt war, sollte dies unbedingt noch nachholen, denn sonst können die Kassenzuschüsse bei einem nötigen Zahnersatz im nächsten Jahr geringer ausfallen.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten für Zahnersatz üblicherweise einen Kassenzuschuss von 50% des so genannten “befundorientierten Festbetrages”. Dieser Zuschuss erhöht sich, wenn der Versicherte nachweisen kann, dass er regelmäßige Vorsorge-Untersuchungen hat durchführen lassen. Diese Zahnarztbesuche werden in einem Bonusheft (oder aber in anderer Form der Dokumentation) festgehalten. Wer 5 Jahre lang, also im aktuellen Fall von 2003 bis 2007 diesen Nachweis erbringen kann, erhält einen Zuschuss von 60%. Sind sogar 10 Jahre lang (aktuell: 1998-2007) lückenlos Zahnarztbesuche erfolgt, steigt ie Kassenbeteiligung auf 65%.

Wichtig zu beachten ist, dass schon 1 Jahr Aussetzen den Anspruch auf einen höheren Zuschuss zunichte macht, um diesen wieder zu erlangen, müssen erneut 5 bzw. 10 aufeinanderfolgende Jahre Zahnarztbesuche nachgewiesen werden.

Personen mit geringem Einkommen (Alleinstehende unter 980 Euro/Monat; Ehepartner gemeinsam unter 1347,50 Euro/Monat) haben einen Anspruch auf eine 100%ige Erstattung der Kosten, unabhängig davon, ob sie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben oder nicht. Für die zweimal jährlich empfohlene Vorsorgeuntersuchung selbst wird übrigens keine Praxisgebühr fällig, erst, wenn eine zusätzliche Behandlung (Zahnsteinentfernung allerdings erst beim zweiten Mal) vorgenommen wird.