Steuerfalle Elterngeld

Oberflächlich betrachtet funktioniert das Elterngeld ganz einfach: Bis zu 14 Monate gibt es für die Betreuung des eigenen Nachwuchses 67% des letzten Nettogehalts und das steuerfrei. Das ist richtig, und doch sollte man sich die Feinheiten genauer ansehen, denn das Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. das Elterngeld wird in die Berechnung des Einkommens einbezogen und erhöht so den regulären Einkommenssteuersatz. Diese Berechnung kann zu einer erheblichen Steuer-Mehrbelastung führen, die an einem einfachen Beispiel aufgezeigt werden kann:

Wenn ein Mann 50.000 Euro im Jhr verdient, liegt der Steuersatz für dieses Jahresgehalt bei 13,96%, in dem Fall also bei 6980 Euro. Wenn er zusätzlich Elterngeld in Höhe von 18.000 Euro erhält, wird die Gesamt-Verdienstsumme von 68.000 Euro zur Berechnung der Einkommenssteuer herangezogen und das sind in diesem Fall 18,14%. Diese 18,14% werden jetzt auf den tatsächlichen Verdienst ohne Eltergeld, also die 50.000 Euro angewendet. Jetzt betragen die Steuerkosten 9070 Euro, außerdem kommen noch Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer hinzu. Durch das Elterngeld in Höhe von 18.000 Euro ist die Steuerbelastung in diesem Beispiel um 2090 Euro gestiegen. Diese Mehrbelastung sollte unbedingt berücksichtigt werden und ein Teil des Elterngeldes für Steuernachzahlungen zurückgelegt werden.
Das Elterngeld wird maximal 14 Monate bezahlt, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen, in der Regel übernimmt die Mutter die ersten 12 Monate Betreuung und der Vater die beiden folgenden Monate. Wer für die Betreuung verantwortlich ist, darf trotzdem nebenbei arbeiten, hier sind bis zu 30 Stunden erlaubt. Allerdings wird das Einkommen in dieser Zeit mit dem Elterngeld verrechnet, Berechnungsgrundlage ist die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes und dem Verdienst während der Betreuung. Verdiente ein Mann z.B. vor der Geburt 2000 Euro netto und durch Tätigkeiten während der Elternzeit 1500 Euro netto, werden 67% auf die Differenz, also 67% von 500 Euro als Elterngeld ausgezahlt.