Jetzt schon Steuern für 2007 sparen

Die gekürzte Pendlerpauschale und die Halbierung des Steuerfreibetrages sorgen dafür, dass 2007 ein teures Jahr für die Steuerzahler wird. Gewusst wie, kann man aber des Rest des Jahres dazu nutzen, die Steuerlast für 2007 jetzt schon zu drücken, wenn man einige Tipps in die Tat umsetzt, und das kann sich lohnen, empfiehlt auch der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

So sind sich die Lohnsteuerhilfevereine einig, dass die Chancen gut stehen, dass die beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale in letzter Instanz vom Bundesverfassungsgericht wieder rückgängig gemacht wird. Daher bieten Bund und Länder eine Kulanzlösung an, die man sich jetzt noch nutzen sollte. Mit der Eintragung eines Freibetrages für die ersten 20 Kilometer zum Arbeitsplatz auf der Lohnsteuerkarte können auch in diesem Jahr weniger Steuern gezahlt werden. Je nach Fall kann die hierdurch gewonnene Ersparnis bis zu 600 Euro betragen, ergibt ein Rechenbeispiel der NVL. Allerdings muss diese Eintragung bis zum 30. November erfolgen, kann aber gleichzeitig auch für das Jahr 2008 vorgenommen werden. Einen Wehrmutstropfen gibt es allerdings: Sollte das Bundesverfassungsgericht die Kürzung der Pendlerpauschale bestätigen, müssen die gesparten Steuern zurückgezahlt werden.

Der 30. November ist zugleich auch Stichtag für die Eintragung der Freibeträge¬† für Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuungskosten. Wer diese Eintragung vornimmt, erhöht damit nicht nur sein Nettogehalt, sondern auch sein Weihnachtsgeld.

Bis zu einem bestimmten Einkommen und ab einer bestimmten Kinderzahl können auch Krankheitskosten, die über der festgesetzten Grenze liegen, als zusätzliche Eigenbelastung abgesetzt werden, was zu einer weiteren Verringerung der Steuerlast führt. Um diese Möglichkeit zu nutzen, sollten alle, die in diesem Jahr schon hohe Krankheitskosten hatten, weitere, sowieso fällige Ausgaben, wie z.B. die neue Brille oder die neue Zahnspange für die Kinder, noch in diesem Jahr tätigen, damit die Grenze überschritten wird, und der Fiskus mit Steuervorteilen hilft.

Wer noch bis zum 31. Dezember einen Riester- oder Rürup-Vertrag abschließt, kann weitere Steuervorteile in Anspruch nehmen, gleiches gilt für handwerkliche Arbeitsleistungen, die durchgeführt werden oder den Kauf eines Computers.