Teurere Krankenversicherungen für Beamte

Beamte sind für ihre Krankenversicherung (und auch Pflegeversicherung) selbst verantwortlich und zahlen bei einer privaten Versicherung deutlich geringere Beiträge, die auch mit weniger Leistungen verknüpft waren. Durch die so genannte Beihilfe, die der Staat der Kranken- und Pflegeversicherung der Beamten zuzahlt, ist eine Versorgung gewährleistet. Diese erheblichen Kosten hat das Land Niedersachsen in den Jahren 1999 bis 2001 durch die Einführung eines Selbstbehaltes zu reduzieren versucht, der in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe zwischen 100 und 500 Euro pro Jahr lag. Heute haben auch andere Bundesländer einen solchen Selbstbehalt eingeführt.

Gegen dieses Vorgehen legten mehrere Beamte aus Niedersachsen eine Verfassungsbeschwerde ein, da sie mit der Einführung des Selbstbehaltes nicht den vollen staatlichen Zuschuss erhalten haben. Dies sahen die Verfassungsrichter anders und entschieden im Sinne des Landes Niedersachsen, indem sie die Kürzungen der staatlichen Zahlungen für zulässig erklärten. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist der Dienstherr dafür verantwortlich, dass der Lebensunterhalt der Beamten auch in Belastungssituationen (hierzu zählen Geburt, Krankheit, Tod) gesichert und in angemessener Höhe gewährleistet ist. Dies ist trotz Kürzungen der Fall und eine generelle Vermeidung finanzieller Belastungen liegt außerhalb des Verantwortlichkeitsbereiches und der Pflichten des Dienstherren.