Hessisches Ehepaar boykottiert Steuern

Mit einem ungewöhnlichen Fall beschäftigt sich derzeit das Hessische Finanzgericht in Kassel. Es geht um ein Ehepaar, das sich seit Ende Januar beharrlich weigert, seiner Verpflichtung als Steuerzahler nachzukommen. Das zuständige Finanzamt Kassel hat daraufhin wie in solchen Fällen üblich, die Steuerschuld des Paares gepfändet. Der steuersäumige Kommunalbeamte und seine Frau haben gegen diese Pfändung Klage eingereicht, mit dem Ziel, die gepfändeten Steuern zurück erstattet zu bekommen.

Der 61jährige Ehemann und seine Ehefrau begründen ihre Weigerung mit ihrem Recht auf Widerstand, das in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes jedem Bürger zugesprochen wird. Es gilt für den Fall, wenn die Gefahr besteht, dass die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt wird und eine andere Abhilfe außer dem Widerstand nicht möglich ist. Nach Meinung des hessischen Ehepaares ist genau dies der Fall, da die aktuelle Geldordnung zum Abbau des Rechts- und Sozialstaates beitrage, mit der Folge der zunehmenden Verschuldung und Verarmung großer Bevölkerungsanteile. Um dieser Ungerechtigkeit entgegenzutreten, weigert sich das Ehepaar, Einkommenssteuer zu zahlen.
Wie das Gericht entscheiden wird bleibt abzuwarten, denn noch ist kein Beschluss getroffen worden, da aufgrund der außergewöhnlichen Thematik und der Argumentation der Kläger eine längere Bedenkzeit nötig sei.