Kinderzulage bei Riester-Rente ab 2008

Nach anfänglichen Startschwierigkeiten hat sich die Riester-Rente zu einer beliebten Form der Altersvorsorge entwickelt, immer mehr Bürger möchten die mit ihr verbundenen Vorteile nutzen und von den staatlichen Zuschüssen profitieren. Diese sollen nach Wunsch der Bundesregierung im Jahr 2008 mit einer zusätzlichen Kinderzulage noch weiter aufgestockt werden. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales planen eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro für alle, deren Kind nach dem 1.Januar 2008 geboren wird. Eine Umsetzung in einen konkreten Gesetzestext ist allerdings bislang jedoch noch nicht erfolgt. Auch Jugendlichen soll die Riester-Rente schon früh schmackhaft gemacht werden, deshalb ist geplant, Jugendlichen bei Abschluss eines Riester-Vertrages vor dem 21. Lebensjahr eine Gutschrift über 100 Euro zu vergeben. Sollten diese zusätzlichen Vergünstigungen erst im Laufe des nächsten Jahres durch einen Gesetzestext bestätigt werden, sind sie voraussichtlich rückwirkend zum 1. Januar 2008 wirksam.
Unabhängig von diesen Änderungen erhöht sich ab dem nächsten Jahr auch die Grundzulage der Riester-Rente. Die bislang vom Staat gesponsorten 114 Euro erhöhen sich auf 154 Euro pro Jahr und die bisherige Kinderzulage, die parallel zum Kindergeld gezahlt wird, von 138 Euro soll dann 185 Euro pro Jahr betragen. Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen 4% des Jahresbruttoeinkommens (berechnet auf der Basis des Vorjahreseinkommens) in die Riester-Rente eingezahlt werden, die Obergrenze liegt bei 2100 Euro.