Wann werden die Kosten für eine Sterilisation von der Krankenkasse übernommen?

Wann werden die Kosten für eine Sterilisation von der Krankenkasse übernommen

Der Entschluss, eine Sterilisation vornehmen zu lassen, ist vor allem für viele Männer ein schwieriger Prozess. Ist die Familienplanung abgeschlossen, dann kann eine solche Sterilisation eine gute Wahl sein. Notwendig wird sie dagegen, wenn medizinische Gründe vorliegen und andere Verhütungsmittel nicht infrage kommen. Aber wann übernehmen die Krankenkassen die Kosten und in welchem Fall muss die Leistung vom Patienten getragen werden?

Eine dauerhafte Lösung

Jede Sterilisation bietet eine dauerhafte Lösung zum Thema Empfängnisverhütung, die bei Männern ebenso wie bei Frauen durchgeführt werden kann. In den meisten Fällen sind es aber Männer, die sich sterilisieren lassen. Vor der Entscheidung für eine Sterilisation ist es in jedem Fall ratsam sich weitere Informationen zu dem Thema Vasektomie und die unterschiedlichen Arten des Eingriffes durchzulesen. Im Rahmen einer OP werden beim Mann die Samenleiter durchtrennt, bei einer Frau die Eileiter verschlossen oder durchtrennt. Die Kosten der OP können allerdings je nach Aufwand variieren: Der Eingriff beim Mann liegt zwischen 400 und 750 Euro, bei der Frau kostet es zwischen 600 und 1000 Euro. Wer bezahlt eine solche Operation? Ist die jeweilige Krankenkasse zuständig oder müssen die Patienten den Eingriff aus eigener Tasche zahlen?

Besondere Umstände

Die Kosten für eine Vasektomie werden in der Regel nur bei einem vorliegenden medizinischen Grund übernommen. Dies bedeutet zugleich, dass es keine Alternative gibt und eine andere Form der Verhütung nicht infrage kommt. Die OP wird von den Kassen auch übernommen, wenn es eine sichere Methode zur Empfängnis sein muss. Ein ärztliches Gutachten, in dem die Notwendigkeit und die Angemessenheit der Sterilisation dargestellt werden, muss dabei definitiv vorliegen. Zudem verlangen die Krankenkassen, dass der Eingriff von einem Arzt vorgenommen wird, der die nötige Qualifikation hat.

Verschiedene Ursachen

Darf eine Frau aus gesundheitlichen Gründen nicht schwanger werden, dann bezahlt die Krankenkasse die sogenannte Tubenligatur oder die Vasektomie. Das Gleiche gilt, falls eine Geburt eine Lebensgefahr für Mutter und Kind darstellt. Eine weitere Ausnahme sind Menschen mit geistiger Behinderung. Falls diese nicht in der Lage sind, für ein Kind zu sorgen, werden sie auf Kosten der Krankenkassen sterilisiert. Der Umfang der Behandlung selbst umfasst neben der ärztlichen Untersuchung eine ausführliche Beratung sowie eine Begutachtung und den Eingriff selbst. Nach der Operation werden die Patienten krankgeschrieben, wobei in der Regel ein Anspruch auf Krankengeld und eine Lohnfortzahlung besteht.

Hilfsmöglichkeiten

Haben die Betroffenen nicht die notwendigen Geldmittel oder zahlen die Krankenkassen die Sterilisation nicht, dann gibt es verschiedene Optionen. In solchen Fällen können sogenannte Verhütungsmittelfonds, die in vielen Landkreisen und Städten angeboten werden, eine große Hilfe sein. Gemeint sind damit Zuschüsse zu einer Sterilisation, die Patienten mit einem geringen Einkommen beantragen können. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es oftmals bestimmte Voraussetzungen gibt, beispielsweise ein bestimmtes Mindestalter. Möglich ist es auch, finanzielle Hilfe vom Sozialamt zu bekommen. Welche Institution helfen kann, kann man bei Pro Familia sowie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erfahren.

Fazit

In den meisten Fällen lassen Männer eine Sterilisation vornehmen, ein Eingriff, der heute kein Problem mehr darstellt. Allerdings scheuen viele die Vasektomie, da sie Angst haben, kein „richtiger Mann“ mehr zu sein. Diese Befürchtung ist jedoch grundlos, denn für die Sexualität stellt die Vasektomie keine Gefahr dar.

Bild: @ depositphotos.com / eliosdnepr@gmail.com

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