Kann ich die Krankenkasse als Rentner wechseln?

Kann ich die Krankenkasse als Rentner wechseln

Rentner haben, wie alle gesetzlich Krankenversicherten, die freie Wahl ihrer Krankenkasse. Ein Wechsel ist ohne Gesundheitsprüfung möglich, sodass sie unkompliziert zu einer leistungsstärkeren Kasse wechseln können, die eine umfangreiche und passende Versorgung bietet.

Besonders im Bereich der Prävention gibt es oft kleine, aber bedeutende Unterschiede, etwa bei der Förderung sportlicher Aktivitäten. Einem solchen Wechsel steht nichts im Weg, vorausgesetzt, sie waren mindestens 18 Monate bei Ihrer aktuellen Krankenkasse versichert.

Versicherte, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können bis zum Ende des übernächsten Monats kündigen und eine Mitgliedschaft bei einer anderen Krankenkasse beantragen. Wird eine Kündigung zum 31. Mai ausgesprochen, beginnt die neue Mitgliedschaft am 01. Juni.

Als Rentner gehört man zu einer von drei Gruppen:

  • Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind,
  • Rentner, die freiwillig gesetzlich versichert sind,
  • Rentner, die privat krankenversichert sind.

Die Begriffe „pflichtversichert“ und „freiwillig versichert“ sind dabei etwas irreführend sein: Es ist vorteilhaft, pflichtversichert in der sogenannten Krankenversicherung der Rentner zu sein. Mit diesem Versicherungsstatus fallen in vielen Fällen deutlich geringere Krankenkassenbeiträge an, als Senioren, die sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Für Privatversicherte spielt die Krankenversicherung der Rentner keine Rolle. Privatversicherte Senioren sollten jedoch einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, wenn sie eine gesetzliche Rente beziehen. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Rentner können einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen beantragen.

Die Höhe des zu zahlenden Beitrags hängt davon ab, ob man pflichtversichert oder freiwillig versichert ist. Neben der gesetzlichen Rente müssen auch auf Betriebsrenten – allgemein wird von Versorgungsbezügen gesprochen – oder Direktversicherungen, die den monatlichen Freibetrag von 176,75€ überschreiten, Krankenversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Insbesondere für freiwillig versicherte Rentner kann es sehr teuer werden, da die Krankenversicherungsbeiträge nicht nur auf die gesetzliche und betriebliche Rente anfallen, sondern auf alle sonstigen Einkünfte. Das bedeutet, dass alle Zinsen, Kapitalerträge, Mieteinnahmen und ähnliches beitragspflichtig sind – und zwar mit dem vollen Satz von 14,6 % plus dem kassenabhängigen Zusatzbeitrag. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen und gilt für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld. Für Bezieher gesetzlicher Renten sowie von Versorgungsbezügen gilt hingegen der allgemeine Beitragssatz. Viele Sonderregelungen der Beitragsbemessung sind vorhanden und beispielsweise im Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes zu finden. (PDF)

Rentnern, die über 55 Jahre alt sind und bisher privat krankenversichert waren, ist der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nicht gestattet.

Was aber, wenn die Beiträge nicht gezahlt werden können?

Möchten Angestellte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, müssen sie ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen zumindest zeitweise unter die Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) von 69.300 Euro brutto reduzieren. Wer bereits vor dem 31. Dezember 2002 privat versichert war, für den gilt eine besondere Grenze von 62.100 Euro. Liegt das Einkommen als Rentner unter dieser Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann dennoch kein Wechsel vollzogen werden.

Können die Beiträge nicht mehr gezahlt werden, wird auf den Notlagentarif umgestellt. Dies geschieht automatisch, wenn der Senior mindestens zwei Mahnungen erhalten hat. Sobald zwei Monatsbeiträge nicht gezahlt wurden, erhält der Versicherte eine Mahnung. Zusätzlich darf das Unternehmen Säumniszuschläge von einem Prozent für jeden angefangenen Monat des Beitragsrückstands erheben.

Im Notlagentarif wird ein deutlich niedrigerer Beitrag gezahlt, bei eingeschränkten Leistungen. Die zuletzt bekannten Angaben gingen von einer Beitragshöhe von etwa 120 Euro monatlich zuzüglich Pflegepflichtversicherung aus.

Ein Teil des Beitrags im Notlagentarif wird aus den Alterungsrückstellungen finanziert, die im bisherigen Vertrag aufgebaut wurden. Dadurch werden bis zu 25 Prozent dieser Rückstellungen aufgebraucht. Langfristig hat dies negative Auswirkungen, da diese Rückstellungen künftige Beitragssteigerungen abfedern sollten. Sobald der Notlagentarif verlassen wird, erhöht sich der Beitrag entsprechend.

Dadurch kann sich ein Wechsel in die GKV lohnen.

Wie kommen Rentner aus der privaten Krankenversicherung raus?

Gute Chancen auf einen erfolgreichen Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) haben Rentner, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • mindestens 90 Prozent der Versicherungszeit gesetzlich versichert waren (Vorversicherungszeit)
  • Kinder haben (da die Zeit der Kindererziehung zur Vorversicherungszeit zählt – drei Jahre pro Kind)
  • in den fünf Jahren vor der Rückkehr in die GKV mindestens 2,5 Jahre gesetzlich versichert waren.

Wenn das Einkommen gering ist (maximal 445 Euro bzw. 520 Euro bei einem Minijob) und der Ehepartner bereits gesetzlich versichert ist, könnte ein Wechsel in die gesetzliche Familienversicherung gelingen.

Eventuell ist kein Wechsel notwendig, wenn die Beiträge gesenkt werden können.

So senken Rentner ihre zur PKV

Mit Rentenbeginn fällt bereits die Beiträge für das Krankentagegeld weg und bei der Rentenversicherung kann ein Zuschuss beantragt werden. Dieser Zuschuss beträgt derzeit 7,3 Prozent der gesetzlichen Rente. Zusätzlich wird noch die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags, was 2023 0,8 Prozentpunkte entspricht, gezahlt. Der Zuschuss der Rentenversicherung liegt somit bei 8,1 Prozent der Rente (Stand 2023) und höchstens die Hälfte des tatsächlichen Beitrags zur Krankenversicherung. Gemäß Paragraf 3 Nr. 14 EStG ist der Zuschuss steuerfrei

Ab dem 60. Geburtstag entfällt zudem der 10-Prozent-Zuschlag. Bleiben die Kosten dennoch hoch, können folgende drei Optionen Abhilfe bieten:

  1. Tarifwechsel: Erkundigen Sie sich bei Ihrer PKV nach anderen Tarifen. Jeder Versicherte hat das Recht auf einen internen Tarifwechsel. Zudem haben Sie Anspruch auf eine entsprechende Beratung.
  2. Selbstbehalt: Viele Versicherungen bieten günstigere Tarife an, wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren. Das bedeutet, dass Sie im Versicherungsfall einen bestimmten Anteil der Kosten selbst tragen. Setzen Sie den Selbstbehalt jedoch nicht zu hoch an, da es später schwierig sein kann, diesen wieder zu senken.
  3. Entlastungstarif: Bereits bei Vertragsschluss kann eine Entlastung im Alter vereinbart werden.

Welche Krankenkasse ist für Rentner am besten?

Bezieher einer gesetzlichen Rente sind grundsätzlich in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert. Diese wird von den üblichen gesetzlichen Krankenkassen wie AOK, BKK oder Ersatzkassen verwaltet. Allerdings wird nicht jeder Rentner automatisch Pflichtmitglied. Für manche Rentner kommt nur eine freiwillige Mitgliedschaft in Frage, während andere möglicherweise privat versichert bleiben möchten und müssen. Ein Vergleich der jeweiligen Leistungen lohnt sich!

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