Reiserücktrittsversicherung versichert keine Angst

In einem Urteil vor dem Amtsgericht in München wurde jetzt bestätigt, was schon seit Langem von Versicherungen gelebt wird. Eine Reiserücktrittsversicherung versichert nicht die Angst von Urlaubern vor Erkrankungen im Urlaub.

Verhandelt wurde ein Fall, in dem eine Familie einen Urlaub auf Mauritius gebucht hatte und im Anschluss erfuhr, dass das Urlaubsparadies im Verbreitungsgebiet des durch Mücken übertragbaren Chikunguya-Virus liegt. Da ein Familienmitglied große Angst vor einer Infektion hatte, wurde die Reise von der Familie wieder storniert. Als sie dann die Stornokosten von der Versicherung erstattet haben wollten, lehnte diese die Zahlung ab mit der Begründung, dass eine Reiserücktrittsversicherung nicht die Angst von Urlaubern von Erkrankungen versichert. Das Gericht gab der Versicherung Recht.