Trotz Eheproblemen schuldfähig

Aus einem Urteil des Landgerichtes Coburg geht hervor, dass auch für den Fall, dass ein Autofahrer aufgrund von Liebeskummer unter Alkohol und Drogeneinfluss einen Verkehrsunfall verursacht volle Schuldfähigkeit besteht.

Damit kann der Versicherungsschutz für die Vollkaskoversicherung oder die Teilkaskoversicherung ganz oder teilweise entzogen werden. In dem verhandelten Fall hatte ein Mann einen Verkehrsunfall verursacht und es wurden bei einem Alkoholtest 1,7 Promille festgestellt. Der Mann gab an, dass er von seiner Frau erfahren hatte, dass diese sich scheiden lassen will und er hatte daraufhin versucht, sich mit Alkohol und Tabletten zu trösten.

Das Gericht entschied, dass trotz dieser extremen Situation keine Schuldunfähigkeit vorliegt und der Mann damit die volle Verantwortung für den Unfall tragen muss.