Achtung beim Hauskauf
Der Bund der Versicherten (BdV) aus Henstedt-Ulzburg hat darauf hingewiesen, dass Käufer einer gebrauchten Immobilie die bestehende Gebäudeversicherung mit übernehmen, ohne dass sie automatisch Einblick in die Versicherungsbedingungen bekommen. Der BdV räht daher Hauskäufern grundsätzlich dazu, sich die Versicherungsbedigungen zeigen zu lassen, damit überprüft werden kann, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Sollten dem Käufer die Versicherungsbedigungen nicht zusagen oder die Immobilie nicht ausreichend abgesichert sein, so hat er durch den Hauskauf und den damit verbundenen Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht bei der Versicherung und kann somit den Anbieter wechseln. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den bestehenden Versicherungsvertrag den eigenen Bedürfnissen anzupassen, sofern der Versicherer dies zulässt.
- Was deckt eine Wintersport-Versicherung ab? - 13. September 2013
- Unwetterschäden werden von der Gebäudeversicherung – Hausratversicherung und Kaskoversicherungen getragen - 12. September 2013
- KFZ-Versicherung: Neue Regionalklassen ab 2014 - 11. September 2013