Achtung beim Hauskauf

Der Bund der Versicherten (BdV) aus Henstedt-Ulzburg hat darauf hingewiesen, dass Käufer einer gebrauchten Immobilie die bestehende Gebäudeversicherung mit übernehmen, ohne dass sie automatisch Einblick in die Versicherungsbedingungen bekommen. Der BdV räht daher Hauskäufern grundsätzlich dazu, sich die Versicherungsbedigungen zeigen zu lassen, damit überprüft werden kann, ob ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Sollten dem Käufer die Versicherungsbedigungen nicht zusagen oder die Immobilie nicht ausreichend abgesichert sein, so hat er durch den Hauskauf und den damit verbundenen Eigentümerwechsel ein Sonderkündigungsrecht bei der Versicherung und kann somit den Anbieter wechseln. Eine andere Möglichkeit besteht darin, den bestehenden Versicherungsvertrag den eigenen Bedürfnissen anzupassen, sofern der Versicherer dies zulässt.