Bürgergeld und Versicherungen – was zahlt das Jobcenter?

Bürgergeld und Versicherungen – was zahlt das Jobcenter?

Wer Bürgergeld, das frühere Hartz IV bezieht, muss mit dem wenigen Geld auskommen, was der Regelsatz vorsieht. Bürgergeld und sind deshalb immer ein Thema, wenn es um Versicherungen abseits der geht, die vom Staat übernommen werden. Viele Versicherungsleistungen neben der Krankenversicherung sind ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens, beispielsweise bei einem Schadensfall. Daher ist es wichtig, sich über Bürgergeld und Versicherungen zu informieren.

Die Krankenkassenbeiträge übernimmt das Jobcenter

Die wichtigste ist die Krankenversicherung und deshalb auch eine Pflichtversicherung. Damit die Bezieher von Bürgergeld jederzeit die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen können, werden sie automatisch über das Jobcenter versichert. Anders sieht es aber in puncto Bürgergeld und Versicherungen bei den sogenannten Aufstockern aus. Sie sind erwerbstätig und zahlen zusammen mit dem Arbeitgeber die für die Krankenversicherung. Wer Bürgergeld bezieht, muss deshalb nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Alle, die schon vorher privat versichert waren, können zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen.

Werden Hausrat- und Haftpflichtversicherung angerechnet?

Viele fragen sich, ob das Bürgergeld auch mit einer - und kompatibel ist. Nach dem Sozialgesetzbuch sind Bürgergeld und Versicherungen dieser Art nur dann erlaubt, wenn sie angemessen sind. Ist dies der Fall, dann bekommen diejenigen, die Bürgergeld beziehen, einen Pauschalbetrag von 30 Euro pro Monat, der auf das geschützte Einkommen angerechnet wird. Die Beiträge selbst übernimmt das Jobcenter aber nicht. Wer im Monat mehr als 400 Euro verdient, kann sich mit einem entsprechenden Nachweis die gesamten Beiträge für die Versicherungen anrechnen lassen.

Wann gehören Versicherungen zum Einkommen?

Handelt es sich nicht um die Krankenversicherung, die Hausrat- und die , dann müssen alle, die Grundsicherung bekommen, die Beiträge aus eigener Tasche bezahlen. Es gibt sogar einige Versicherungen, die als kapitalbildend angerechnet werden, sie können den Anspruch auf das Bürgergeld mindern oder sogar komplett verhindern.

Zu diesen Versicherungen, die angerechnet werden, gehören:

  • Sterbegeldversicherungen
  • Private Rentenversicherungen
  • Lebensversicherungen
  • Private Berufsunfähigkeitsversicherungen

Allerdings werden nicht alle kapitalbildenden Versicherungen auf das Bürgergeld angerechnet. Entscheidend ist hier immer, ob der Zeitwert einer Versicherung über dem Freibetrag für das sogenannte Schonvermögen liegt.

Was ist für das Jobcenter tabu?

Einige Versicherungen darf das Jobcenter nicht anrechnen. Wenn es dennoch einen Versuch gibt, sollten die Betroffenen sofort Widerspruch einlegen.

Folgendes ist für das Jobcenter tabu:

Ebenfalls geschützt ist die für Jugendliche. Auch hier gilt wieder die Grenze von 30 Euro für die Versicherung der Brille, die Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren tragen müssen. Die Brillenversicherung ist eine angemessene Versicherung, die für das Jobcenter kein Thema sein darf.

Fazit

Wie schon zuvor bei Hartz IV ässt auch das Bürgergeld einige Versicherungen zu, für andere Versicherungen wiederum muss das Jobcenter nicht aufkommen. Alle, die nicht sicher sind, ob sie eine Versicherung kündigen müssen oder ob die Beiträge vom Jobcenter übernommen werden, sollten sich im Vorfeld sehr genau erkundigen. Vielfach werden die Bürgergeldempfänger von den Mitarbeitern des Jobcenters nicht ausreichend informiert, welche Versicherungen bis zu welchem Beitrag im Monat erlaubt sind. Dies gilt vor allem für so wichtige Versicherungen wie die Hausratversicherung und die private Haftpflichtversicherung.

Bild: © Depositphotos.com / AndrewLozovyi

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