Kommt die Pflichtversicherung für Elementarschäden?

Kommt die Pflichtversicherung für Elementarschäden?

Die Flutkatastrophe im Ahrtal hat mit Nachdruck gezeigt, wie unberechenbar das Wetter sein kann und wie machtlos die Menschen diesen Wetterkapriolen gegenüberstehen. Anfang März hat Nordrhein-Westfalen eine Initiative zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden in den Bundesrat eingebracht. Das 2021 in und Nordrhein-Westfalen hat einmal mehr gezeigt, dass das Land widerstandsfähiger werden muss, so Hendrik Wüst, der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen. Gegenwind kommt jetzt von der Regierung aus Berlin.

Der Staat will offenbar nicht

Die hat eine Stellungnahme scharf kritisiert, bei der es um die Pflichtversicherung für Elementarschäden geht. Noch wurde der Bericht der Bundesregierung nicht veröffentlicht, aber es ist bereits durchsickert, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) schon im Dezember der von den Ministerpräsidenten der änder geforderten Pflichtversicherung für Elementarschäden eine Absage erteilt hat. Im Februar wurde der Bericht der Regierung zu diesem Thema dann öffentlich gemacht. Der „Tagesspiegel“ brachte einen Bericht über ein damals noch nicht veröffentlichtes Eckpunktepapier. Die Verfasser dieses Papiers legen sich darin nicht explizit fest, aber es macht den Eindruck, dass sie von einer solchen Pflichtversicherung absehen.

Mehr Eigenverantwortung

Vonseiten der Regierung wird vom mehr Eigenverantwortung gefordert, zugleich wird der „Schwarze Peter“ an die Länder weitergegeben. Sie sollen selbst dafür sorgen, dass die Bürger eine Pflichtversicherung für Elementarschäden abschließen. Mögliche Bedingungen für diese Versicherung beschreibt die Regierung aber dennoch. Kontrollen oder Sanktionen bei möglichen Verstößen sieht der Staat aber nicht vor. Ein Vorschlag aus Berlin ist eine mit einer sogenannten Opt-Out Möglichkeit, die bei einem Schadensfall 80 Prozent abdeckt. Auf den restlichen 20 Prozent bleiben die sitzen. Häuser in einer eher niedrigen Hochwasser-Gefährdungslage können so auf 50 bis maximal 100 Euro begrenzt werden, glaubt der Bund. Hat ein Haus die höchste Gefährdungslage, dann ist eine Prämie im drei- bis vierstelligen Bereich angedacht.

Warten auf die nächste Katastrophe

Nach Ansicht des nordrhein-westfälischen Justizministers Limbach ist das Warten auf bessere Zeiten einfach nur ein Warten auf die nächste Wetterkatastrophe. Für ihn ist das aber keine Option. Zusammen mit Baden-Württemberg hat sich NRW entschlossen, einen Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen. Sie fordern damit die Bundesregierung auf, kurzfristig einen konkreten Plan für die Regelung zu erarbeiten und vorzulegen. So wird es möglich, ein weitgehend flächendeckendes System von privaten gegen Elementarschäden an Gebäuden zu etablieren.

Schäden, die die Existenz bedrohen

Die Pflichtversicherung muss dafür sorgen, dass es nicht mehr zu Schäden kommt, die die Existenz bedrohen. Mit der Versicherung übernehmen die privaten Hauseigentümer die Verantwortung und schützen auf diese Weise ihr Hab und Gut. Die , verlorene gegangene Erinnerungen oder ein Menschenleben kann man nicht ersetzen, den materiellen jedoch sehr wohl. Daher sollte jeder Hausbesitzer abgesichert sein, so Dr. Benjamin Limbach.

Fazit

Nur gut die Hälfte der privaten Hausbesitzer hat eine Versicherung gegen Elementarschäden, was deutlich zu wenig ist. Wer nicht versichert ist, lebt immer mit der großen Gefahr, dass es zu Schäden kommt, die die gesamte Existenz bedrohen, falls es zu einem Unwetter wie 2021 kommt. Schon 2022 gab es eine Konferenz der Regierungschefs der Bundesländer, bei der unter anderem auch über die verpflichtende Versicherung für Elementarschäden gesprochen wurde. Passiert ist bisher aber leider nichts.

Bild: © Depositphotos.com / freedomtumz

Ulrike