Kündigungsrecht für private Krankenversicherung
Eine private Krankenversicherung kann einen Versicherungsvertrag nicht nur aus dem Grund kündigen, weil der Versicherungsnehmer trotz Krankmeldung weiterhin berufstätig ist. Der Bundesgerichtshof hat dies in einer aktuellen Entscheidung eingeschränkt.
Für die Kündigung der Versicherung müsse ein wichtiger Grund vorliegen, dies können nicht allein die Tatsache sein, dass der Versicherungsnehmer weiter arbeitet, obwohl er Krankgeschrieben ist. Es müssten vielmehr alle Umstände die in dem besonderen Einzelfall vorliegen berücksichtigt werden und zudem in beiderseitigem Interesse abgewogen werden.
In dem verhandelten Fall hatte ein Architekt trotz Krankmeldung im geringen Maße seine Berufstätigkeit weitergeführt und war dabei einem Lockspitzel seiner Krankenversicherung aufgefallen. Die Versicherung stellte darauf hin fest, dass der Versicherungsnehmer sehr wohl in der Lage sei zu arbeiten und verweigerte die Zahlung. Vom Oberlandesgericht bekam die Versicherung zunächst recht, bis der Bundesgerichtshof das Urteil jetzt kippte.
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