Unfall durch Unaufmerksamkeit

Allein die Tatsache, dass ein Autofahrer während der Fahrt kurz unaufmerksam gewesen ist, reicht nicht aus, das die Vollkaskoversicherung im Falle eines Unfalls nicht zahlen muss. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes in Hamm hervor.

In dem verhandelten Fall hatte der Fahrer eines Fahrzeuges die Kontrolle über den PKW verloren, war von der Fahrbahn abgekommen und gegen einen Baum geprallt. Am Fahrzeug entstand ein Totalschaden in Höhe von Euro 7.350. Der Fahrer gab an, kurz abgelenkt gewesen zu sein, weil er auf den Beifahrersitz geschaut hat um zu prüfen ob er alle seine Unterlagen dabei hat. Die Versicherung lehnte die Zahlung aus der Vollkaskoversicherung ab, mit der Begründung, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt habe.

Das Gericht entschied, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag und die Versicherung musste zahlen. Ein Gutachter hatte festgelegt, dass der Kontrollblick auf den Beifahrersitz allein den Unfall nicht erklären würde. Die Versicherung hätte demnach den Beweis erbringen müssen, dass der Fahrer des Fahrzeuges in einer anderen Form grob Fahrlässig gehandelt hat. Dieser Nachweis sei allerdings nicht erfolgt.