Muss die Versicherung bei Wasserschäden immer zahlen

Wer eine Versicherung gegen Leitungswasserschäden hat, der ist in der Regel auf der sicheren Seite, wenn es zu einem Schadenfall kommt. Wenn ein Versicherungsnehmer allerdings seiner Aufsichtspflicht nicht nachkommt, so kann es sein, dass die Versicherung bei einem Leitungswasserschaden nicht zahlen muss.

In einem aktuellen Fall wurde von dem Landgericht München eine Streitigkeit zwischen einem Besitzer eines Ferienhauses und seiner Versicherung verhandelt. In dem Ferienhaus war es zu einem Wasserschaden gekommen, weil ein Rohr geplatzt war. Die Versicherung verweigerte die Zahlung und war f dem Versicherungsnehmer vor, nicht regelmäßig das Haus überprüft zu haben und damit seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen z u sein.

Das Gericht gab der Versicherung Recht. Der Versicherungsnehmer hätte zum einen regelmäßig im den Haus nach dem Rechten sehen müssen und zudem hätte er bei längerer Abwesenheit alle wasserführenden Anlagen entleeren und absperren müssen.