Lebensversicherung versteuern – was ist zu beachten?
Immer mehr Menschen in Deutschland machen sich Sorgen, dass sie im Alter finanziell nicht mehr zurechtkommen. Mit einer Kapital- oder einer fondsgebundenen Lebensversicherung lässt sich zwar Geld für den Lebensabend ansparen, allerdings möchte der Staat von den Erträgen gerne etwas abhaben. Millionen Deutsche haben eine Lebensversicherung, aber den Betrag, der ausgezahlt wird, dürfen sie in der Regel nicht komplett für sich behalten.
Der Staat kassiert mit
Nicht selten ist der Ärger groß, wenn sich herausstellt, dass man die Lebensversicherung versteuern muss, die eigentlich das Leben im Alter absichern sollte. Dass der Staat mitverdient, passiert selbst dann, wenn die Police vor Ablauf der Laufzeit gekündigt oder verkauft wird. Einige Lebensversicherungen müssen allerdings nicht versteuert werden, die Erträge bleiben steuerfrei. Ob dies so ist, hängt immer davon ab, wie alt der Vertrag ist. Wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde, muss niemand seine Lebensversicherung versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich der Besitzer der Versicherung das Guthaben auszahlen lässt, die Police verkauft oder sie kündigt. Eine Lebensversicherung versteuern müssen alle, die jüngere Verträge haben, denn so verlangt es das sogenannte Alterseinkünftegesetz. Ob Steuern anfallen, hängt immer davon ab, was mit der Lebensversicherung passiert.
Die Versicherung auszahlen lassen
Wer seine Lebensversicherung bis zum Ende der Laufzeit behält, bekommt die sogenannte Ablaufleistung. Dabei handelt es sich um die angesparte Summe, abzüglich der gutgeschriebenen Überschüsse der Versicherung. Die Lebensversicherung versteuern heißt hier: Nur auf den tatsächlichen Ertrag fallen Steuern an. Voraussetzung ist aber, dass die Auszahlung frühestens nach zwölf Jahren erfolgt und der Versicherungsnehmer mindestens 60 Jahre alt ist. Ein weiteres Kriterium ist, dass der Versicherte, ab dem Jahr 2012, beim Abschluss des Vertrags 62 Jahre alt war. Obwohl es sich hier um Kapitaleinkünfte handelt, werden diese Einkünfte nicht mit der Abgeltungssteuer belegt, sondern fallen unter das Einkommenssteuergesetz.
Was passiert bei Kündigung und Verkauf?
Wird die Lebensversicherung gekündigt, dann bekommt der Besitzer den Rückkaufswert. Hier gilt ebenfalls: Wenn die 12/60 und die 12/62 Regel erfüllt wird, fällt für die Hälfte des Betrags Steuern an. Wer zu früh kündigt, muss damit rechnen, Abgeltungssteuer für den kompletten Kapitalertrag zahlen zu müssen. Allerdings kann der sogenannte Sparerpauschbetrag dafür sorgen, dass die Steuer auf jeden Betrag aus der Versicherung gezahlt werden muss, wenn der Gewinn den Freibetrag übersteigt. Wer die Lebensversicherung verkauft, bekommt die Kaufsumme, von der aber Abgeltungssteuer bezahlt werden muss. Darum muss sich der Besitzer der Versicherung jedoch nicht selbst kümmern, die jeweilige Versicherung übernimmt das. Über die Steuererklärung ist es aber möglich, sich den Sparerpauschbetrag anrechnen zu lassen.
Fazit
Wer noch eine alte Lebensversicherung hat, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde, kann sich freuen. In diesen Fällen sind die Erträge steuerfrei, aber es müssen verschiedene Aspekte beachtet werden. So muss der Vertrag mindestens seit zwölf Jahren laufen und seit fünf Jahren müssen regelmäßige Beiträge eingezahlt worden sein. Wichtig ist zudem, dass die vereinbarte Summe bei einem Todesfall mindestens die Höhe von 60 Prozent der eingezahlten Beträge erreicht. Ob sich in der heutigen Zeit noch der Abschluss einer Lebensversicherung lohnt, muss genau berechnet werden, denn nicht für jeden ist diese Versicherung eine gute Idee, für das Alter vorzusorgen.
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