Der Krankenversicherung nichts verschweigen

Wer eine neue Krankenversicherung abschließt, muss alle relevanten Umstände, die das Versicherungsrisiko beeinflussen angeben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn nach der Antragsstellung aber vor Vertragsabschluss neue Fakten hinzukommen.

In einem aktuellen Fall vor dem Oberlandesgericht in Köln wurde in einem solchen Fall ein Urteil gefällt. In dem verhandelten Fall kamen wurden bei dem Antragssteller nach Einreichung des Antrages mittelschwere Depressionen festgestellt. Diese Depressionen führten zu einer Krankschreibung von 3 Wochen und mussten fachärztlich behandelt werden. Das Gericht stellte fest, dass es jedem klar sein müsse, dass eine solche Erkrankung für den Versicherer von Bedeutung sein muss und diese müsse ihm daher auch mitgeteilt werden.

In diesem Fall kam noch hinzu, dass die Krankenkasse von dem Versicherten ohnehin noch einen Zusatzfragebogen angefordert hat, in dem er seine früheren Erkrankungen angeben muss. Der Richter stellte fest, dass spätestens in diesem Moment die Relevanz der Erkrankung für den Versicherer hätte klar sein müssen.