Rechtsschutzversicherung: Wirkt sie auch rückwirkend?
Mit der Rechtsschutzversicherung möchten sich Versicherungsnehmer vor den Kosten eines Rechtsstreites schützen. Immer wieder kommt es vor, dass bereits ein Rechtsstreit kurz bevorsteht oder aktiviert wurde. Schnell möchten die Versicherungsnehmer durch den Abschluss der Rechtsschutzversicherung sicherstellen, dass die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Ob das überhaupt möglich ist, wird in diesem Ratgeber verraten.
Teurer Rechtsstreit durch Versicherung decken
Mal ist es der Nachbarschaftsstreit, dann wieder eine Überschreitung im Verkehr. Rechtsanwälte und Gerichte müssen sich mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Streitgründen auseinandersetzen. Manche Rechtsstreitigkeiten sind dermaßen überflüssig, dass sie vom Gericht eingestellt werden. Der Zeitaufwand wäre ebenso hoch wie die Kosten, denn auch die Staatsanwaltschaft und Richter arbeiten nicht umsonst.
Handelt es sich aber um einen Rechtsstreit mit einer guten Erfolgsaussicht, sind durchaus mehr Rechtsanwälte bereit, das Mandat zu übernehmen. Außerdem stimmt dann das zuständige Gericht zur Prozesseröffnung zu. Doch wer trägt dabei die Kosten, denn in der Regel müssen sowohl Beklagte als auch Kläger die Kosten für eine Klage decken, selbst wenn das Gericht später anders urteilt. Mit der Rechtsschutzversicherung können sich Personen vor hohen Prozesskosten schützen.
Karenzzeit bei Versicherungsabschluss berücksichtigen
Vor dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung müssen Versicherungsnehmer wissen, dass in der Versicherungspolice immer eine Karenzzeit eingebaut wird. Die Klausel besagt, dass die Karenzzeit drei Monate beträgt und nur in sehr seltenen Fällen unterschritten wird. Aus der Sicht der Versicherung ist es nur logisch. Sie möchte verhindern, dass mit dem Abschluss der Rechtsschutzversicherung eine Klage eröffnet wird.
Die Versicherung darf vor der Kostenübernahme immer die Erfolgsaussicht prüfen und kann eine Kostenübernahme ablehnen, wenn die Erfolgschancen nur sehr gering sind oder es zu einem negativen Urteil kommt. Wer nach drei Monaten beim Versicherer einen Antrag auf Kostenübernahme stellt, muss sichergehen, dass es sich dabei um einen völlig neuen Sachverhalt handelt.
Keine Kostenübernahme für laufende Prozesse
Läuft die Klage bereits oder verhandeln in einer Sache Anwälte miteinander, wird die Versicherung keinen Cent übernehmen. Sie kommt nach der Karenzzeit nur für Fälle auf, die nach dem Vertragsabschluss entstanden sind. Es gibt nur eine Ausnahme, wenn es sich um eine Klage oder um einen Bescheid bezüglich des Verkehrsrechts handelt. In dem Fall prüfen Versicherungen tatsächlich, ob die Karenzzeit unterschritten werden darf.
Verkehrsprozesse sind oft deutlich teurer als andere Rechtsstreitigkeiten. Im Verkehr geht es schnell um millionenschwere Forderungen, die kaum ein Zivilist selbst tragen kann. Wichtig ist, dass eine sehr gute Erfolgsaussicht besteht, damit die Versicherung vorzeitig die Kosten für die Beratung eines Anwalts und die Gerichtskosten übernimmt.
Zu den laufenden Prozessen gehören auch Altschulden. Dazu aus dem Privatrecht ein einfaches Beispiel:
Ein Konsument hat bereits Mahnungen durch einen Rechtsanwalt oder einer Inkassofirma erhalten, aufgrund einer unbezahlten Rechnung. Der Prozess läuft bereits außergerichtlich. Das bedeutet, schließt der Schuldner nach erhaltener Mahnung eine Rechtsschutzversicherung ab und dauert es nach dem Abschluss mehr als drei Monate bevor das zuständige Amtsgericht die Zwangspfändung androht, hat der Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf die Kostenübernahme des Prozesses durch die Rechtsschutzversicherung.
Die Schuld bestand bereits vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung und nicht danach. In dem Fall muss der Schuldner die Kosten für einen Anwalt und für das Gericht selbst tragen. Es wird empfohlen, schnellstmöglich die Rechnung auszugleichen, weil sonst die Kosten durch weitere Zwangsmaßnahmen steigen.
Rückwirkend gibt es keine Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, allerdings ist es möglich, dass die Karenzzeit nicht berücksichtigt wird, wenn eine hohe Erfolgschance in dem Rechtsstreit besteht.
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