Welche Versicherung für Hörgeräte ist zu empfehlen?

Welche Versicherung für Hörgeräte ist zu empfehlen?

Waren Hörgeräte noch vor einigen Jahren recht unförmig und technisch noch nicht ausgereift, so sind die heutigen Geräte klein und unsichtbar. Dies erklärt vielleicht auch, warum viele ältere Menschen nicht mehr auf ihr Hörgerät verzichten möchten. Die Stiftung Warentest hat zum ersten Mal die Versicherungen für Hörgeräte genauer unter die Lupe genommen. Wer eine Versicherung für Hörgeräte abschließen will, sollte jedoch einige Dinge beachten, die unter Umständen wichtig sein könnten.

Kunden müssen zahlen

Versicherungen für Hörgeräte werden entweder beim jeweiligen Hörgeräteakustiker oder im direkten Vertrieb angeboten. Diese Formen der Versicherung haben eines gemeinsam: Die Kunden müssen sich bei einem Defekt oder beim Verlust des Hörgeräts an den Kosten beteiligen und unbedingt diverse Ausschlüsse beachten. Der Schutz der Versicherung für Hörgeräte greift oft erst nach Vorleistung anderer Versicherungen, womit besonders die Privatversicherten nicht einverstanden sind. Die Stiftung Warentest hat jetzt die Angebote der Versicherer miteinander verglichen und weist darauf hin, dass die Policen eben nur einen Teil der Kosten bei einem Defekt oder einem Verlust übernehmen. Zudem gibt es Anbieter, deren Versicherung für Hörgeräte erst dann gilt, wenn der Kunde Ansprüche gegenüber Versicherungen in anderen Sparten bereits ausgeschöpft hat. Dies schließt beispielsweise die Hausratversicherung, die Haftpflichtversicherung sowie die Krankenversicherung mit ein.

Versicherung für Hörgeräte – was zahlen die privaten Versicherer?

Von den acht untersuchten Hörgeräteakustikern war nur ein Unternehmen, was keine Absicherung für Hilfsmittel in Angebot hatte. Fast alle Versicherungen zahlen einen kleinen Teil des Schadens, und zwar bei der Reparatur oder beim Kauf eines neuen Gerätes, falls das alte Modell verloren geht oder kaputt ist. Das reicht jedoch meist nur bis zu der vereinbarten Versicherungssumme, abzüglich des Krankenkassenanteils sowie einer möglichen Selbstbeteiligung. Nicht abgesichert sind die Hörgeräte bei Schäden, die durch Verschleiß entstehen, oder falls es zu einem Schaden durch den Hersteller kommt. Wer privat versichert ist, bekommt einen festen Anteil der Kosten erstattet, wie hoch dieser Anteil allerdings ist, hängt immer vom jeweiligen Vertrag des Kunden ab.

Immer wieder Diskussionen

Besonders bei den privaten Krankenkassen gibt es beim Thema Hörgeräte immer wieder heftige Streitigkeiten mit den Versicherten, die nicht selten vor Gericht ausgetragen werden. So berichtet der Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, dass die individuellen Anträge für Schlichtungen vor allem im Bereich der Kostenerstattung bei Hörgeräten sehr deutlich gestiegen sind. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Lage entspannter, da die Krankenkassen bei Hörgeräten feste Beträge zahlen. Bei Menschen, die schwerhörig sind, liegt dieser Anteil aktuell bei rund 780,- Euro für ein Hörgerät. Werden zwei Geräte benötigt, dann liegt der Anteil bei etwas weniger als dem doppelten Betrag. Möchte der Versicherte ein hochwertigeres und teureres Gerät, dann muss er die Differenz selbst bezahlen.

Fazit zur Versicherung für Hörgeräte

Ist eine Versicherung für ein Hörgerät überhaupt notwendig? Handelt es sich um eines der neuen unscheinbaren Geräte, die 1500 Euro oder mehr kosten, dann ist eine Versicherung auf jeden Fall sinnvoll. Alle, die noch überlegen, ob sie eine Versicherung abschließen sollen oder nicht, sollte so viele Informationen und Angebote wie möglich einholen und sich erst dann entscheiden. Die Berichte der Stiftung Warentest sind dabei eine große Hilfe.

Bild: @ depositphotos.com / AndreyPopov

Ulrike