Höhe des Elterngeldes kann beinflusst werden
Eltern, die Elterngeld beantragen können die Höhe der Zahlung durch die Wahl der Steuerklasse selbst beeinflussen. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass die Elterngeldkasse nicht jede Kombination akzeptiert. Um auf der sicheren Seite zu sein, können Eltern für beide die Steuerklasse IV wählen, da diese von den Kassen akzeptiert werden und die optimale Höhe des Elterngeldes erreicht wird. Darauf hat der Geschäftsführer beim Neuen Verband für Lohnsteuerhilfevereine, Uwe Rauhöft in einem Bericht des ‚"Focus" hingewiesen.
Auch eine Kombination der Steuerklassen IV und III wäre denkbar, die Elterngeldkassen sind jedoch angewiesen, Lohnsteuerkarten auf einen eventuellen Wechsel der Steuerklasse beim betreuenden Elternteil zu prüfen. Hier kann es zu Schwierigkeiten kommen, wenn der betreuende Elternteil weniger Verdient als sein Partner.
Wer nähere Informationen zum Thema Elterngeld benötigt, kann diese beim Bundesministerium für Familie unter www.bmfsfj.de erhalten.
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