Welche Versicherung haftet bei einem Raub im Bankschließfach?

Das Jahr war erst wenige Stunden alt, da machte die Meldung die Runde, dass im Schließfachraum einer Berliner Bank die Schließfächer ausgeräumt wurden. Für die Mieter der Schließfächer konnte das neue Jahr nicht schlechter anfangen. Sie müssen nun damit leben, dass ihre Wertsachen und vielleicht sogar unersetzliche Erbstücke verschwunden sind. Es steht zudem die wichtige Frage im Raum: Welche kommt eigentlich für den Schaden auf? Welche Versicherung ist zuständig und übernimmt im Schadensfall?

Die Zahlen steigen

Überall in schlagen jeden Tag rund 270 mal zu. Sie rauben Privathäuser ebenso wie Schließfächer bei der Bank aus. Laut einer aktuellen Studie hat jeder dritte Bundesbürger mittlerweile Angst um sein Eigentum. Die Deutschen fürchten sich zwar vor und Raub, jedoch nur die wenigsten haben einen Tresor in der Wohnung oder im Haus. Sie bringen stattdessen ihren wertvollen Besitz lieber zu einer Bank und mieten dort ein Schließfach. Die Zahlen steigen, die Banken und Sparkassen können sich über mangelndes Interesse an ihren Schließfächern nicht beklagen. Wer ein Schließfach für den Schmuck der Großmutter oder die Münzsammlung des Erbonkels mieten will, sollte sich im Vorfeld erkundigen, wer bei möglichen Schäden oder Verlusten aufkommen muss.

Ganz unterschiedliche Richtlinien

Jede Bank hat andere Richtlinien, wie sie mit einem Einbruch in ihrem Schließfachraum umgeht. Einige Banken bieten einen nur über die eigene Sachversicherung an. Diese Versicherung beschränkt sich jedoch nicht selten nur auf einen bestimmten Höchstbetrag. Alles, was im Schließfach lagert und was über diesen Höchstwert hinausgeht, ist dann nicht mehr versichert. Dann gibt es Banken, die vermitteln ihren Kunden, gegen Gebühr versteht sich, eine spezielle Versicherung, die für den Inhalt in den Bankschließfächern aufkommt, wenn es einen Einbruch geben sollte. Bei diesen „speziellen“ ist Vorsicht geboten. Meist ist nur eine bestimmte Menge Bargeld in einer bestimmten Höhe versichert.

Ist die Hausratversicherung zuständig?

Wer eine Hausratversicherung hat, sollte im Ernstfall prüfen, ob diese nicht für den Schaden im Bankschließfach aufkommen muss. Bei einigen Hausratversicherungen ist das der Fall, allerdings gibt es auch hier eine recht niedrige Grenze, wenn es um die Schadenssumme geht. Bei besonders wertvollen Schmuckstücken, Münz- oder Briefmarkensammlungen reicht die Deckung der Hausratversicherung nicht mehr aus. Wer seine Wertsachen in einem Schließfach bei einer Bank unterbringen will, sollte sich vorher mit der Hausratversicherung in Verbindung setzen. Meist will die Versicherung dann eine detaillierte Liste mit allen Wertgegenständen, die im Bankschließfach ihren Platz finden sollen. Sinnvoll ist es auch, Fotos zu machen und sie der Versicherung vorzulegen. Die Versicherung kann auf dieser Basis erkennen, wie der Versicherungsschutz sein muss.

Fazit

Wichtig ist es immer, sich danach zu erkundigen, wie hoch der sogenannte der Gegenstände ist, die in einem Bankschließfach lagern sollen. Lieberhaberwerte, beispielsweise von Sammlerstücken und allem, was einen ideellen Wert hat, werden von den Versicherungen in der Regel nicht ersetzt. Die Aufklärungsrate bei Einbrüchen in die Schließfachräume bei einer Bank ist sehr niedrig. Das liegt unter anderem auch daran, dass es in diesem Raum keine Überwachungskameras gibt. Die Banken begründen das mit dem Gebot der Diskretion den Kunden und ihren Wertsachen gegenüber.

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Ulrike