Verbesserungen im Versicherungsvertragsgesetz
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in einem Interview die Verbesserungen des Versicherungsvertragsgesetztes für den Kunden zusammengefasst. Die wesentlichen Änderungen und Verbesserungen wollen wir hier Stichpunktartig darstellen:
– die Verteilung der Überschüsse wurde neu geregelt, so dass Versicherte aufgrund von Beteiligungen an stillen Reserven und an Überschüssen mehr Geld erhalten.
– Bei frühzeitiger Kündigung einer Versicherung werden die Kosten für z. B. Verwaltungsgebühr oder Vermittlerprovision usw. zukünftig auf fünf Jahre aufgeteilt nicht mehr wie bisher auf zwei.
– Bevor ein Kunde einen Vertrag abschließt müssen ihm zukünftig alle Vertragsbedingungen vorliegen.
– Es muss mit dem Kunden ein Beratungsgespräch geführt werden und dieses auch protokolliert werden.
Die genannten Punkte sollen den Verbraucher besser schützen und das für den Laien komplizierte Versicherungswesen transparenter machen.
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