Führerschein zu unrecht entzogen

Wem der Führerschein zu unrecht entzogen wurde, der hat einen Anspruch auf Schadenersatz. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Koblenz hervor. Dieser Anspruch auf Schadenersatz bezieht sich allerdings nicht auf die Kfz-Steuer und auf die Versicherung.

Im Bezug auf die Steuer und Versicherung für einen PKW gilt grundsätzlich die Schadenminderungspflicht des Fahrzeughalters. Der Halter des Fahrzeuges hätte demnach den Wagen unverzüglich nach dem Führerscheinentzug abmelden müssen. Dadurch wären keine weiteren Kosten für Kfz – Steuer und Versicherung angefallen.

In dem verhandelten Fall war einem Autofahrer der Führerschein entzogen worden und zwei Jahre später Urteilte ein Verwaltungsgericht, dass dieser Entzug rechtswidrig gewesen sei. Der Schadensersatzklage des Mannes gab das Gericht jetzt teilweise statt. Der Mann hatte Schadenersatz für die Kfz – Steuer und die Versicherung sowie für die benötigten Bahntickets gefordert. Ledlich der Forderung nach der Erstattung der Bahntickets wurde vom Gericht stattgegeben. Der zu ersetzende Schaden belief sich demnach auf 288 Euro statt der geforderten 4.100 Euro.