Unfall mit Wildtieren

Wie der Deutsche Jagdschutzverband (DjV) bekannt gibt, sind allein im Jahre 2006 220.000 Tiere durch einen Unfall auf deutschen Straßen getötet worden. Die gemeldeten Schäden an Fahrzeugen lagen demnach bei mehr als 400 Millionen Euro.
Entsteht durch einen Wildunfall ein Schaden am PKW so ist dieser in der Regel durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Ein Wildunfall liegt vor, bei Zusammenstößen mit: Rehen, Hirschen, Füchsen, Wildschweinen, Wildkatzen, Feldhasen, Mardern oder Dachsen. Folgende Tiere gehören beispielsweise nicht dazu: Hunde, Katzen, Hauskaninchen, Rinder, Schafe und Federwild.

Es kann auch durchaus sein, dass die Versicherung zahlen muss, auch wenn das Fahrzeug des Versicherungsnehmers gar nicht mit dem Wildtier zusammengestoßen ist. Auch wenn der Fahrer einem Tier ausgewichen ist, um einen größeren Schaden zu vermeiden und es dadurch zu einem Unfall kommt, kann die Versicherung in der Leistungspflicht sein.

Entscheidend ist dabei allerdings, dass der Versicherungsnehmer den Wildunfall beweisen muss. Es ist daher auf jeden Fall ratsam, alle Hinweise auf den Wildunfall zu sichern und auch Zeugen zu benennen, falls dies möglich ist.